Do, 13:51 Uhr
23.01.2003
Mildes Urteil für Bankraub
Nordhausen (nnz). Vor dem Nordhäuser Amtsgericht musste sich heute eine 56jährige Frau aus Hessen verantworten. Sie hatte im vergangenen Jahr zwei Banken überfallen. Die Hintergründe zu einem relativ milden Urteil wie immer in Ihrer nnz.
Um es vornweg zu nehmen: Das Gericht verurteilte die Frau zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die auf eine Bewährungszeit von drei Jahren ausgesetzt wurde. Die Frau hatte im Februar 2002 zuerst eine Bank in Creuzburg bei Eisenach überfallen, mußte jedoch ohne Beute wieder abziehen. Zwei Wochen später überfiel die Angeklagte die Volksbank-Filiale in Wipperdorf und erbeutete rund 10.000 Euro (nnz berichtete ausführlich, siehe deshalb auch im Archiv).
Das milde Urteil begründete das Gericht mit der eingeschränkten Steuerungsfähigkeit der Frau zum Tatzeitpunkt. Das hatte auch ein Gutachter bestätigt. Die Hessin befand sich damals in einer schwierigen finanziellen und persönlichen Situation. So war ihre Mutter verstorben, ihre Geschäfte in Eschwege musste sie aufgeben. Schulden drückten. Nach den Taten hatte sich die 56jährige schriftlich bei den Mitarbeiterinnen beider Banken für ihre Taten entschuldigt. Sie ist jetzt Sozialhilfeempfängerin.
In seinem Urteil folgte das Amtsgericht dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß. Das urteil ist damit rechtskräftig.
Autor: nnzUm es vornweg zu nehmen: Das Gericht verurteilte die Frau zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die auf eine Bewährungszeit von drei Jahren ausgesetzt wurde. Die Frau hatte im Februar 2002 zuerst eine Bank in Creuzburg bei Eisenach überfallen, mußte jedoch ohne Beute wieder abziehen. Zwei Wochen später überfiel die Angeklagte die Volksbank-Filiale in Wipperdorf und erbeutete rund 10.000 Euro (nnz berichtete ausführlich, siehe deshalb auch im Archiv).
Das milde Urteil begründete das Gericht mit der eingeschränkten Steuerungsfähigkeit der Frau zum Tatzeitpunkt. Das hatte auch ein Gutachter bestätigt. Die Hessin befand sich damals in einer schwierigen finanziellen und persönlichen Situation. So war ihre Mutter verstorben, ihre Geschäfte in Eschwege musste sie aufgeben. Schulden drückten. Nach den Taten hatte sich die 56jährige schriftlich bei den Mitarbeiterinnen beider Banken für ihre Taten entschuldigt. Sie ist jetzt Sozialhilfeempfängerin.
In seinem Urteil folgte das Amtsgericht dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß. Das urteil ist damit rechtskräftig.


