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Mi, 10:50 Uhr
19.05.2010

Frust bei der Agentur

Die nnz hatte bereits mehrfach über die Bestrebungen des Landkreises Nordhausen berichtet, die Betreuung der Langzeitarbeitslosen ab dem kommenden Jahr in Form eines so genannten Optionsmodells durchzuführen. Dazu gab es auch einen Beschluss des Kreistages. In der Nordhäuser Arbeitsagentur wird das nicht so gern gesehen.


In einem Schreiben des Personalrates der Agentur für Arbeit an die Mitglieder des Kreistages, das nnz vorliegt, wird einleitend auf die bisher gesammelten Erfahrungen in der gemeinsamen Hartz-IV-Geschichte hingewiesen. Auch seien die sinkenden Arbeitslosenzahlen im Landkreis Nordhausen ein Ausdruck dafür. Über zweieinhalb Seiten erstreckt sich dieser säuselnde Vorspann. Dann aber kommt die Arbeitnehmerseite zur Sache. "Es ist schier unverständlich,warum die bestehende Kooperation nun zerschlagen werden soll...? Warum soll hier im Landkreis mit der Option ein Konstrukt geschaffen werden, welches wiederum neu aufgebaut werden muss und sogenannte Kinderkrankheiten haben?"

Angeführt als Argumente werden unter anderen die demografische Entwicklung, arbeits- und beamtenrechtliche Probleme und der Wille zur Entbürokratisierung. Letztlich sei das von der Agentur für Arbeit favorisierte "Optimierte Jobcenter" die beste Möglichkeit, die Langzeitarbeitslosen auch weiterhin "unter einem Dach" zu betreuen. So weit das Schreiben der Personalvertretung der Agentur für Arbeit in Nordhausen vom 11. Mai dieses Jahres.

Blickt man etwas zurück, dann erfährt der aufmerksame Beobachter da eine Wendung der Argumentation in der Agentur für Arbeit um 180 Grad. Noch im Februar hatten die Personalräte der Agenturen dieses Landes sich dafür ausgesprochen, Bundesarbeitsministerin von der Leyen dahingehend zu unterstützen, "durch ein Gesetz zur eigenverantwortlichen und kooperativen Aufgabenwahrnehmung in der Grundsicherung endlich für Klarheit und Planungssicherheit zu sorgen."

Das hört sich für den Laien erst einmal toll an, ist aber nicht mehr und nicht weniger als ein Plädoyer für eine getrennte Aufgabenwahrnehmung. Der Langzeitarbeitslose hätte sich demnach zum Beispiel mit zwei Behörden - der Kommune für die Kosten der Unterkunft und mit der Arbeitsagentur für das Arbeitslosengeld II - "befassen" müssen. Das aber genau wollten die Mitglieder des Kreistages verhindern und hatten sich - so der Gesetzgeber es möglich macht - für das Modell der Optionskommune, also der Betreuung der Langzeitarbeitslosen unter einem Dach, ohne Arbeitsagentur ausgesprochen.

Apropos, das Schreiben der Personalräte der Agenturen vom Februar trägt die Überschrift "Es reicht!". Unterschrieben ist es auch vom Vorsitzenden des Personalrates der Nordhäuser Arbeitsagentur und seiner Stellvertreterin.

Im Klartext bedeutet das, die Agenturen für Arbeit, zumindest deren Personalvertretungen, fordern aktuell das, was sie noch vor drei Monaten mit aller Macht verhindern wollten. Bleibt die Frage nach dem warum? Eine Antwort wäre: Kommen zusätzliche Optionsmodelle, dann müssen in den Agenturen Arbeitsplätze abgebaut werden. Davor habe man Angst, weil man als Personalrat für unsere Mitarbeiter zuständig sei. Das wäre zumindest ehrlich gewesen. Alles andere werden die Mitglieder des Kreistages bewerten müssen.
Peter-Stefan Greiner
Autor: nnz

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Kommentare
Retupmoc
19.05.2010, 11:09 Uhr
Ein Bravo dem Kreistag
Ich stelle fest, das es im Kreistag anscheinend in der Mehrzahl vernünftige Menschen gibt. Viel zu lange drangsalieren die Argen - nicht nur in Nordhausen - ihre Kunden. Schlechter als bisher kann es nicht mehr werden. Und sorry, um die paar Arbeitslosen mehr, die durch Wegfall von Bürokratie entstehen ist es nicht schade.

Im Gegenteil, dann sehen diesem Menschen einmal die andre Seite des Schreibtisches und können sich vielleicht in Leute hineinversetzen, die am Ende des Monats nicht wissen, wie Sie ihre Kinder ernähren sollen, oder die Miete bezahlen.
Georg
25.05.2010, 20:25 Uhr
Ich ahne das Schlimmste...
wenn der Landkreis die ALG II- Empfänger im ehemaligen Gebäude des Sozialgerichts verwalten will. In Erwartung der Geldzuweisungen vom Bund möchte man dann den Kreishaushalt sanieren. Die Vermittlung der Leistungsempfänger bleibt dabei auf der Strecke nach dem Motto "viel Bedarfsgemeinschaften=viel Geld vom Bund"wie die Praxis in den optierenden Kommunen beweist.
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