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Do, 15:23 Uhr
16.01.2003

Nicht mehr – eher weniger!

Nordhausen (nnz). Die nnz informierte gestern über eine Mitgliederversammlung des Gemeinde- und Städtebundes im Landkreis Nordhausen. Über Ergebnisse und Schlussfolgerungen informiert wie immer Ihre nnz.


Der Geschäftsführer der Landesgeschäftsstelle, Thomas Lenz, informierte zuerst über die allgemeine Haushaltssituation der Gemeinden und Städte sowie laufende Gespräche zwischen der Landesgeschäftsstelle, dem Innenminister sowie dem Finanzminister. Die jedoch war den kommunalen Politikern weitestgehend bekannt. Außerdem wurde über die beschlossene Novellierung der Thüringer Kommunalordnung informiert.

Alle gewünschten Änderungen des kommunalen Verbandes konnten leider nicht im Gesetz wieder gefunden werden. Jedoch sind einige Erfolge für die Gemeinden und Städte zu verzeichnen, u.a. die Angleichung der Wahlzeiten für ehrenamtlichen Bürgermeister und VG-Chefs auf sechs Jahre entsprechend den hautamtlichen Bürgermeistern. Auch ist nun eine würdevolles Ausscheiden von Bürgermeistern nach vorgegeben Amtszeiten möglich.

Dann hatte der Nordhäuser Landrat seinen Auftritt. Joachim Claus (CDU) berichtete, dass die Kreisverwaltung bestrebt ist, einen Entwurf des Kreishaushaltes 2003 dem Kreistag im Februar vorzulegen. Der Vermögenshaushalt ist nach Auskunft des Landrates ausgeglichen. Der Verwaltungshaushalt wies jedoch derzeit noch ein Defizit von rund sechs Millionen Euro auf. Ausschlaggebend sind seines Erachtens u.a. die Bereiche Jugend und Soziales. Im Landratsamt, so der Landrat, werden derzeit Gespräche mit allen Fachbereichsleitern geführt, um Möglichkeiten der Einsparung zu finden.

Im Bezug auf die vom Kreistag geforderte Senkung der Personalkosten (Stellenabbau) teilte der Landrat mit, dass derzeit Arbeitszeitverkürzungen angestrebt werden, welche jedoch seitens der Gewerkschaft im Haus auf Protest stoßen. Der Kreisverband verwies nochmals ausdrücklich auf seinen offenen Brief an den Landrat vom Dezember vergangenen Jahres (siehe hierzu im nnz-Archiv) und auf die schon erfolgte Überschreitung der „Schmerzgrenze“ der Kommunen im Bezug auf die Höhe der Kreisumlage. Es kann hier keine weitere Erhöhung zugelassen werden. Eher ist eine Senkung dringendst erforderlich.
Autor: nnz

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