Di, 15:42 Uhr
09.01.2001
Drei junge Nordhäuser zu gemeinnütziger Arbeit verurteilt
Nordhausen (nnz). Drei junge Männer aus dem Landkreis Nordhausen sind heute durch das Amtsgericht zu Geldstrafen und gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden. Die Anklage warf ihnen Sachbeschädigung und Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor. Das Gericht sah es als erwiesen an, daß die drei Angeklagten bereits 1999 in der Nordhäuser Grimmelallee eine Ampelanlage und im Stadtpark eine Taubenvoliere zerstört haben sollen. Der durch das Trio angerichtete Schaden belief sich auf fast 2.000 Mark. Außerdem hatte einer der Angeklagte vier Tauben sinnlos getötet. Zwei der Angeklagten müssen neben der gemeinnützigen Arbeit zusätzlich 1.000 Mark bzw. 400 Mark Geldstrafe zahlen. Kommen die Verurteilten diesen Auflagen nicht nach, wurden ihnen durch das Gericht eine Arreststrafe angedroht.
Autor: nnz
