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Fr, 09:12 Uhr
16.04.2010

Alles Asche?

Nach dem Ausbruch des Vulkans Eyjafjalla auf Island schließen immer mehr Länder den Luftraum. Wie sollten sich die Verbraucher verhalten? Antworten gibt es von der Verbraucherzentrale in Thüringen...


Nach Großbritannien sind auch Belgien, die Niederlande, Deutschland und große Teile Europas betroffen. Dadurch kommt es zu zahlreichen Flugausfällen. Experten zufolge ist es ungewiss, wie lange der Vulkanausbruch anhalten wird.

„Die von den Flugverboten betroffenen Passagiere können bei Flugausfall von ihren Fluggesellschaften den kompletten Ticketpreis zurückfordern“, so Dirk Weinsheimer von der Verbraucherzentrale Thüringen e.V. Alternativ können sie kostenlos auf einen anderen Flugtermin umbuchen.

Kommt es aufgrund des ungewöhnlichen Naturereignisses lediglich zu Abflugsverzögerungen, stehen Passagieren je nach Wartezeit Mahlzeiten, Erfrischungen sowie auf Wunsch zwei kostenlose Telefonate, Faxe oder E-Mails zu. Verzögert sich der Flug um zumindest fünf Stunden, können die Kunden darauf verzichten und auf die komplette Rückzahlung des Ticketpreises pochen. Startet der Jet erst am nächsten Tag, haben die Fluglinien Hotelübernachtung und Fahrt dorthin anzubieten.

Die Kündigung einer Pauschalreise wegen der Sperrung des Luftraums ist nur möglich, wenn sie sich bei späterem Antritt nicht mehr lohnt, etwa bei kurzen Reisen von wenigen Tagen. Verzögert sich der Abflug bei längeren Reisen lediglich um einen oder zwei Tage, wäre dies ein Grund, den Reisepreis anteilig zu mindern. Pauschalreisende sollten sich bei ihrem Reiseveranstalter erkundigen, ob und wann die Reise angetreten werden kann.
Autor: nnz/kn

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