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Mi, 16:15 Uhr
10.03.2010

Kreistag ausgewertet

Vom Kreistag ins Lokal - so könnte man den Nachmittag und den Abend der Linken im Nordhäuser Kreistag beschreiben. Was die Genossen in "Alt Nordhausen" nachzubereiten hatten, das wiederum hat die nnz erfahren...


Der Kreistag konnte bezogen auf die Diskussionsbeiträge der Fraktionsmitglieder als konstruktiv eingeschätzt werden. Zu den einzelnen Beschlussvorlagen wurde sich hinsichtlich der weiteren Verfahrensweise verständigt und Aufgaben festgelegt.

Dabei bildete die 1. Lesung des Haushaltsplanes den Schwerpunkt. Nun müsse in den Fachausschüssen Position um Position durchgeforstet werden, um die dringlichsten Aufgaben finanziell auch abzusichern. Dabei müssen nicht nur Pflichtaufgaben des Landkreises finanziell abgesichert werden. Auch die sogenannten wenigen freiwilligen Aufgaben, z.B. das Theater und die Harzquerbahn seien für die Infrastruktur im strukturschwachen Südharz genauso wichtig.

Die geringeren Zuweisungen an den Landkreis müssen irgendwie kompensiert werden. Dazu müsse die Landkreisverwaltung über eigene Einsparungen stärker nachdenken. Eine höhere Kreisumlage stehe ebenfalls im Raum. Ob letzteres die Fraktion mittragen könne, müsse sich in den nächsten Beratungen zeigen.

Mit 22,8 Millionen Euro Kreisumlage und 3,5 Millionen Euro Schulumlage werden die Gemeinden des Landkreises bereits über das Zumutbare hinaus belastet. Deshalb sollten die betroffenen Bürgermeister über ihre Gremien gegenüber dem Land noch stärker als bisher auf ihre fatale Finanzsituation aufmerksam machen. Da habe man nach Meinung von Bachmann, noch zu wenig getan.

Mit der Verabschiedung einer Resolution an den Deutschen Bundestag und an die Thüringer Landesregierung sei erstmals im Nordhäuser Kreistag fraktions- und parteiübergreifend auf die Dringlichkeit einer Grundgesetzänderung zur Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende hingewiesen worden.

Bekanntlich hatte bereits das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 20. Dezember 2007 (2 BvR 2433/04; 2 BvR 2434/04) entschieden, dass das Kernstück der Hartz-IV-Reform, bestehend aus Arbeitsgemeinschaften aus kommunalen Trägern und Bundesagentur für Arbeit (ARGEn), verfassungswidrig ist. Der Gesetzgeber wurde aufgefordert, bis spätestens 31. Dezember dieses Jahres eine Neuregelung mit dem Ziel einer Bündelung des
Vollzugs der Grundsicherung für Arbeitssuchende zu schaffen.

Die nun endlich vom höchsten deutschen Gericht geforderte und von der Regierung in Aussicht gestellte Grundgesetzänderung zur Organisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende wird von den Linken begrüßt. DIE LINKE.Kreistagsfraktion erwartet jedoch von den Verantwortlichen, endlich die Schaffung eines rechtssicheren Rahmens für eine optimale Betreuung der Arbeitssuchenden und ihren Familien auch hier vor Ort im Südharz. Dazu muss der Landkreis den Prozess der optimalen Betreuung maßgeblich gestalten können.

Ob in einer Arbeitsgemeinschaft oder als eigenverantwortlicher Träger, das sei erst einmal dahingestellt. Der Landkreis brauche eine echte Wahlfreiheit, um die bestmöglichste Hilfe aus einer Hand anbieten zu können. Als oberstes Ziel betrachtet die Fraktion die Integration in Arbeit, die unabhängig von staatlicher Leistung ist. Es seit kurz vor Zwölf, deshalb müsse von den Regierenden in Bund und Land ohne Parteiengezänk parteiübergreifend eine einvernehmliche Lösung im Interesse der betroffenen Menschen gefunden werden.
Autor: nnz

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