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Di, 11:55 Uhr
09.03.2010

Anders brennen

Der Landkreis Nordhausen hat die Brenntage in diesem Frühjahr auf den Zeitraum 2. bis 15. April festgelegt. Und es gibt Ausnahmen...


Verbrannt werden darf jedoch nicht an Sonn- und Feiertagen, also nicht am Karfreitag, 2. April, Ostersonntag, 4. April sowie Ostermontag, 5. April und schließlich nicht am folgenden Sonntag, 11. April. In diesem Jahr gibt es einige geänderte Regelungen, die die Pflanzenabfall-Verordnung des Thüringer Landwirtschaftsministeriums seit November vergangenen Jahres festlegt. So ist beispielsweise neu, dass die Anzeigepflicht entfällt. Die bislang großzügige Regelung der Brenntage gibt es allerdings nicht mehr.

Die Verordnung erlaubt nur noch, Baum- und Strauchschnitt nur noch im so genannten Außenbereich zu verbrennen, also außerhalb „im Zusammenhang bebauter Ortsteile“. Mit diesen Veränderungen reagiert der Gesetzgeber auf die bisherige Praxis des Verbrennens von Baum-, Strauch- und Heckenschnitt, Laub und Pflanzenresten in Thüringen. Die neue Verordnung soll nach Aussage des Landwirtschaftsministeriums dazu beitragen, bislang aufgetretene Beeinträchtigungen durch Rauch und Geruch im erheblichen Maße zu minimieren. Trotz der weggefallenen Anzeigepflicht wird die zuständige Behörde auch künftig das Verbrennen kontrollieren.

Um die Luft möglichst rein zu halten und nicht durch Rauch zu beeinträchtigen, weist das Landratsamt noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass die Verwertung von Pflanzenabfällen gesetzlichen Vorrang vor dem Verbrennen hat. Zu den alternativen Entsorgungsmöglichkeiten gehören beispielsweise die kostenlosen, viermal jährlich stattfindenden Grünschnittsammlungen, die verstärkte Nutzung der Biotonne, die Eigenkompostierung und das Schreddern. Entsorgungsunternehmen stellen zudem auf Anforderung von Kleingartenvereinen zusätzlich kostenpflichtige Container für Pflanzenabfälle bereit.

Online nachzulesen ist die neue Pflanzenabfall-Verordnung beispielsweise auf www.umweltdigital.de/nd/429084/vorschrift.html. Weitere Informationen hält auch das Fachgebiet Abfallwirtschaft des Landratsamtes telefonisch unter 03631/ 911-330 oder -346 bereit. Auskünfte zu Bebauungsplänen kann die Untere Bauaufsichtsbehörde unter 03631/ 911-432 und -433 geben. Für die Stadt Nordhausen ist das im Rathaus möglich.
Autor: nnz

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