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Mo, 09:45 Uhr
08.03.2010

Richter Kropp und der missbrauchte Notruf

Wer Langeweile hat, greift gerne zum Telefon. Manchmal findet man blindlings einen netten Gesprächspartner. Wer große Langeweile hat, ruft die Polizei über Notruf an und freut sich, wenn besorgte Beamte dann erscheinen und unverrichteter Dinge wieder wegfahren müssen.


Den Missbrauch von Notrufen hat der Gesetzgeber deswegen nicht umsonst unter Strafe gestellt, nämlich mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet.
Eine sehr interessante Variante dieser Straftat gab es jetzt in einem Dorf im westlichen Kyffhäuserkreis. Dort schwelt schon seit längerem der Streit zwischen einer Großfamilie, Vater, Mutter und 14 Geschwistern auf der einen und einem jungen Mann auf der anderen Seite. Der junge Mann hatte einem der zahlreichen Mädchen zu einem Kinde verholfen, dann aber, wenn wundert’s, keinen Unterhalt gezahlt.

In der Folge kam es zu körperlichen Übergriffen gegen den jungen Mann und Sachbeschädigungen an seiner Wohnungstür. Haupttäterin war eine 16jährige Tochter des Familienclans, der in diesem Fall einen großen Zusammenhalt zeigte.

Dieses Mädchen wurde am 08.11.2008 wieder aktiv, in dem sie gegen 22.04 h über den Notruf bei der Polizeiinspektion Kyffhäuser anrief und mitteilte, der erwähnte junge Mann würde mit einer Waffe im Ort herumlaufen und ihre Schwester bedrohen. Vier Streifenwagen der Polizeiinspektion Kyffhäuser waren daraufhin im Einsatz: Ohne Ergebnis, denn diese Straftat hat es nicht gegeben.

Die Ermittlungen der Polizeibeamten liefen insoweit ins Leere. Die junge Frau verwickelte sich in ihrer Einlassung über angebliche Waffen und Einschusslöcher in erhebliche Widersprüche. Auch vor Gericht blieb die junge Täterin bei ihrer Einlassung und konnte anhand zahlreicher Zeugenaussagen überführt werden.

Zwei Freizeitarreste verhängte der Sondershäuser Jugendrichter Christian Kropp in einer Sitzung jetzt gegen die Frau. Das Urteil ist rechtskräftig geworden.
Da der junge Mann weggezogen ist, haben die Straftaten seitens des Familienclans jetzt aufgehört. Kropp machte in seiner Urteilsbegründung jedoch deutlich, dass es so nicht gehe.

Wenn wegen groben Unsinns zahlreiche Polizeikräfte gebunden würde, habe man für die echten und oftmals dramatischen Fälle kein Personal mehr. Die junge Frau zeigte vor Gericht wie erwartet keine Einsicht.
Autor: nnz

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