So, 14:57 Uhr
15.12.2002
Fahrplanausgabe gestoppt
Nordhausen (nnz). Ergänzend zum nnz-Beitrag über die Einführung des neuen Fahrplans der Deutschen Bahn (DB) erreichte die Redaktion die Mitteilung, dass der Verkauf bzw. Ausgabe der neuen Fahrpläne in bundeseigenen Verkaufsstellen gestoppt wurde. Den Grund lesen Sie nach dem bekannten Klick auf Mehr.
Der Vollkommenheitsanspruch der DB hinsichtlich des Inhalts ihrer Fahrpläne wurde ihr zum Stolperstein. Das Berliner Landgericht verfügte bis auf weiteres den Ausgabestopp, nachdem die DB behauptete, dass ihre Fahrpläne alle Zugverbindungen in Deutschland enthalten.
Der private Bahnbetreiber Connex, der ja auch in Nordhausen bereits in Erscheinung trat, hatte rechtliche Schritte gegen die Deutsche Bahn eingeleitet, weil der Konzern Connex-Zugverbindungen nicht in seinen Fahrplänen aufführt. Danach würden ab sofort in den bahneigenen Verkaufsstellen weder gedruckte Kursbücher noch Fahrpläne auf CD und Diskette mehr verkauft oder kostenlos abgegeben werden. Die Deutsche Bahn prüft derzeit, ob sie gegen den Gerichtsbeschluss Rechtsmittel einlegen soll. Der Verkauf bzw. die Abgabe von DB-Fahrplänen in den genannten Formen in Reisebüros und Buchhandlungen ist von der einstweiligen Verfügung nicht betroffen.
Autor: nnzDer Vollkommenheitsanspruch der DB hinsichtlich des Inhalts ihrer Fahrpläne wurde ihr zum Stolperstein. Das Berliner Landgericht verfügte bis auf weiteres den Ausgabestopp, nachdem die DB behauptete, dass ihre Fahrpläne alle Zugverbindungen in Deutschland enthalten.
Der private Bahnbetreiber Connex, der ja auch in Nordhausen bereits in Erscheinung trat, hatte rechtliche Schritte gegen die Deutsche Bahn eingeleitet, weil der Konzern Connex-Zugverbindungen nicht in seinen Fahrplänen aufführt. Danach würden ab sofort in den bahneigenen Verkaufsstellen weder gedruckte Kursbücher noch Fahrpläne auf CD und Diskette mehr verkauft oder kostenlos abgegeben werden. Die Deutsche Bahn prüft derzeit, ob sie gegen den Gerichtsbeschluss Rechtsmittel einlegen soll. Der Verkauf bzw. die Abgabe von DB-Fahrplänen in den genannten Formen in Reisebüros und Buchhandlungen ist von der einstweiligen Verfügung nicht betroffen.


