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Di, 12:04 Uhr
02.03.2010

nnz-Leser-Foto: Neue Mülldeponie?

Erschrocken hat sich nnz-Leser Sven, als er in diesen Tagen einen Spaziergang am Holungsbügel unternahm. Warum er sich erschrocken hat, das erfahren Sie mit dem bekannten Klick.

Müllberge (Foto: privat) Müllberge (Foto: privat)

"Was ist aus unseren schönen Holungsbügel geworden, eine Mülldeponie?! Wer macht sowas? Warum unternimmt die Stadt nichts dagegen", fragt Sven.

Die nnz-Redaktion hat sowohl die Landkreis- als auch die Stadtverwaltung um eine Stellungnahme gebeten.
Autor: nnz

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Kommentare
Luftikus
02.03.2010, 21:49 Uhr
neue Deponie
Jetzt wo der Schnee langsam verschwindet, kommen die Sünden zum Vorschein. Die Umweltsünder machen sich die Arbeit ihren Müll zu verpacken, Hinweise die Schlüsse auf den Absender zulassen zu entfernen und fahren den Müll in die Umwelt.

Dabei sind Gebiete wie der Kiesschacht, die Wälder, die Salzaquelle, leerstehende Objekte und nun auch der Holungsbügel gern genutzte Gelegenheiten. Ich bezweifle das die Übeltäter lange Strecken auf sich nehmen, da sie ja schon zu bequem sind ihre Müll nur vor die Haustür zu stellen. Meist wohnen sie in der Nähe von solchen illegalen Müllstellen.

Hoffentlich wird mal einer ermittelt und mit den max. 10.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Aber unsere Gesetze sind zu gnädig.
Real Human
03.03.2010, 12:25 Uhr
„Blödes Moralzeugs“:
Nein, lieber „Luntemann“, man (Wer ist das eigentlich?) sollte dem ermittelten Täter bzw. der Täterin den Müll in seinen/ihren schicken und gepflegten Garten schütten, und zwar so lange, bis es in der grauen Masse zwischen den Ohren – vielleicht(!) – „klick macht“.

Im Zusammenleben der Menschen gibt es in allen Kulturen – bei Barbaren natürlich seltener – die Goldene Regel:

„Was du nicht willst, das dir man tu', das füg' auch keinem andern zu!“

(Mehr dazu in: http://de.wikipedia.org/wiki/Goldene_Regel)

„Tja“, wird der gemeine Philister jetzt sagen, „ich habe meinen Müll doch nicht in Nachbars Garten geworfen, was wollt ihr denn?“ Dass es einen meist nur wenig aufwändigeren „legalen“ – und vor allem sozialeren – Weg der Entsorgung gibt, fällt dem Ignoranten natürlich nicht ein. Bei solchen Leuten gilt, bildlich formuliert: „Kehr den Dreck von deinem Grundstück einfach auf die Straße! Die gehört der Allgemeinheit, und was geht mich die schon an?“ Wenn Stadt und Landkreis aber daraufhin die Müllgebühren anheben, erhebt sich ein Geschrei, als hätte jemand einer unschuldigen Katze auf den Schwanz getreten.

Geldstrafen nützen nur wenig, denn meist reagieren solche Leute nur mit der „Erkenntnis“: „Das nächste Mal darf ich mich eben nicht erwischen lassen!“ Solchen Zeitgenossen mit dem moralischen Zeigefinger zu kommen, heißt fast immer, Perlen vor die Säue zu werfen. Die Negativform der Goldenen Regel „fressen“ sie schon eher:

„Wie du mir (der Solidargemeinschaft – im Idealfall), so ich dir (dem sozial gleichgültigen Privatmann/frau)!

So gesehen, haben vom Richter angeordnete Wiedergutmachungen mit einigen Stunden unentgeltlichem Müllwegräumen mehr Aussicht auf Erfolg, denn dadurch wird der Täter gezwungen, sich in die Rolle des Geschädigten einzuarbeiten. Außerdem: Trotz Bestrafung nach Tagessätzen, würde eine Geldstrafe einen „Working Poor“ oder einen Arbeitssuchenden viel härter treffen als einen „gut situierten“ Wohlstandsbürger.

Ich bin übrigens selbst nicht immer ein absoluter Umweltengel, aber ich habe nach meinen "Sünden" wenigstens ein etwas schlechtes Gewissen!
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