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Sa, 11:55 Uhr
27.02.2010

nnz-Polizeibericht am Wochenende (1)

Von einer Flucht und einer Verfolgungsjagd mitten durch Nordhausen können wir Ihnen heute berichten. Wie die letztlich ausging und was alles noch so los war, das haben wir in unserem Polizeibericht für Sie zusammengetragen...


Am Freitagmorgen war ein VW in Nordhausen in der Straße der Einheit, aus Richtung Autohaus „Drei Linden“ kommend, in Richtung Zeppelinweg unterwegs. An der Kreuzung Straße der Einheit und Zeppelinweg missachtete der VW-Fahrer die Vorfahrt eines aus Richtung Darrweg kommenden Pkw. Es kam zur Kollision beider Fahrzeuge. Personen wurden bei dem Unfall nicht verletzt. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden in Höhe von 3.500 Euro.


Gegen 19:55 Uhr befuhr ein Seat in Nordhausen den Beethovenring in Richtung Parkallee. Etwa 250 m vor der Einmündung Parkallee überquerte ein Reh von rechts die Fahrbahn. Trotz eingeleiteter Gefahrenbremsung konnte der Fahrer des Seat einen Zusammenstoß mit dem Tier nicht verhindern. Am Seat entstand Sachschaden in Höhe von 100 Euro. Das Reh verendete an der Unfallstelle.


Um 22:45 Uhr wurde in Nordhausen in der Töpferstraße ein BMW-Fahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen. Während dieser Verkehrskontrolle wurde bei dem Fahrzeugführer Alkoholgeruch in Atemluft wahrgenommen. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab eine Wert von 1,29 Promille. Die Blutentnahme wurde angeordnet. Gegen den Fahrzeugführer wurde eine Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr gefertigt.


In den frühen Morgenstunden des heutigen Samstags fiel Beamten in Nordhausen in der Bruno-Kunze-Straße ein stark qualmender Pkw Hyundai auf. Das Fahrzeug befuhr anschließend die Reichsstraße in Richtung Platz der Gewerkschaften. Trotz Anhaltesignal setzte der Fahrer seine Fahrt fort und flüchtete mit hoher Geschwindigkeit. In der Arnoldstraße konnte das Fahrzeug angehalten werden. Bei dem Fahrzeugführer wurde in der Atemluft Alkoholgeruch wahrgenommen. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,82 Promille. Außerdem ist der Fahrzeugführer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.
Autor: nnz

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