Di, 12:19 Uhr
23.02.2010
Infos zur Jugendleiter-Card
Über die Neufassung der Richtlinien für die Jugendleiter-Card in Thüringen und das neue Online-Antragsverfahren informiert der Fachbereich Jugend und Soziales des Landratsamtes Nordhausen am 4. März.
Los geht es um 16 Uhr im Großen Plenarsaal des Historischen Landratsamtes in der Grimmelallee 23. Eingeladen sind alle Träger im Landkreis sowie Vertreter der Kommunen, bei denen ausgebildete Jugendgruppenleiter tätig sind oder zukünftig eingesetzt werden. Auch Jugendliche ab 16 Jahren, die eine Ausbildung als Jugendgruppenleiter absolviert haben oder dies planen, sind willkommen.
Die Jugendleiter-Card dient als Legitimation gegenüber Eltern und Kindern, staatlichen und nichtstaatlichen Stellen und ist ein Nachweis, der zu verschiedenen Rechten und Vergünstigungen berechtigt. Die Karte ist für Ehrenamtliche in der Jugendarbeit bestimmt, kann aber auch für neben- und hauptamtliche Mitarbeiter ausgestellt werden, die außerhalb ihrer hauptamtlichen Beschäftigung in der Jugendarbeit aktiv sind.
Autor: nnzLos geht es um 16 Uhr im Großen Plenarsaal des Historischen Landratsamtes in der Grimmelallee 23. Eingeladen sind alle Träger im Landkreis sowie Vertreter der Kommunen, bei denen ausgebildete Jugendgruppenleiter tätig sind oder zukünftig eingesetzt werden. Auch Jugendliche ab 16 Jahren, die eine Ausbildung als Jugendgruppenleiter absolviert haben oder dies planen, sind willkommen.
Die Jugendleiter-Card dient als Legitimation gegenüber Eltern und Kindern, staatlichen und nichtstaatlichen Stellen und ist ein Nachweis, der zu verschiedenen Rechten und Vergünstigungen berechtigt. Die Karte ist für Ehrenamtliche in der Jugendarbeit bestimmt, kann aber auch für neben- und hauptamtliche Mitarbeiter ausgestellt werden, die außerhalb ihrer hauptamtlichen Beschäftigung in der Jugendarbeit aktiv sind.

