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Mo, 09:32 Uhr
22.02.2010

Nicht mehr realistisch

Seit 2004 gibt es einen Kreistagsbeschluss, in dem die Höhe der Kaltmiete festgelegt ist, für die Wohnraum an einen Langzeitarbeitslosen vermietet werden kann und die Arbeitsgemeinschaft des Landkreises Nordhausen (Arge) dann diese Kosten der Unterkunft (KdU) übernimmt. In der Wohnungswirtschaft des Landkreises Nordhausen hält man diese so genannte KdU-Richtlinie für veraltet...


Der Vorstand des größten Vermieters im Landkreis Nordhausen, der WBG-Südharz, weist auf Anfrage der nnz in diesem Zusammenhang auf veränderte Rahmenbedingungen hin.

Hatten die Wohnungsbaugenossenschaft (WBG) und auch die Städtische Wohnungsbaugesellschaft (SWG) im Jahr 2004 noch mit einem Leerstand von 12 bis 13 Prozent zu "kämpfen", so ist dieser aktuell bei rund einem 2 bis 3 Prozent angekommen. Das hat vielerlei Gründe. So habe sich in den zurückliegenden Jahren die Zahl der Studenten in Nordhausen nahezu verdoppelt, auch hätten die beiden größten Vermieter seit dem rund 800 Wohnungen gem. den Beschlüssen zum Stadtentwicklungskonzept zurückgebaut. Hinzu kommt die Tatsache, dass vor allem in der Innenstadt von Nordhausen nahezu jeder Quadratmeter Wohnraum saniert worden sei. Für diesen Wohnraum sei eine Kaltmiete von 4,20 Euro mehr als unrealistisch, weil auch nicht wirtschaftlich vertretbar.

Was also sind die Folgen für die Menschen, die von Hartz IV leben müssen? Der ihnen zustehende Wohnraum ist in dem Preissegment kaum noch vorhanden. Rund 80 Prozent der Neuvermietungen an Langzeitarbeitslose durch die WBG Sündharz entsprechen in der Kaltmiete nicht mehr der einst vom Kreistag beschlossenen Richtlinie. Um den Forderungen der Arge gerecht zu werden sind die Menschen gezwungen drauf zu zahlen - und dass von dem geringen Geld, was ihnen als Regelleistung zur Verfügung steht.

An den WBG-Standorten außerhalb der Kreisstadt sieht es genauso aus. "An unseren Standorten in Heringen, Ilfeld und Niedersachswerfen gibt es keine unsanierten Wohnungen mehr. Vereinzelt sind die in Nordhausen oder in Bleicherode noch zu finden. Doch auch in Nordhausen wird in diesem Jahr weiter saniert", so Hans-Werner Grimm vom WBG-Vorstand. Es wird also immer schwerer Menschen mit Wohnraum zu versorgen, die sowie so schon mit schwierigen sozialen Situationen zurechtkommen müssen. In der Nordhäuser Innenstadt gibt es den Wohnraum nicht mehr, also werden diese Bevölkerungsschichten an den Rand gedrängt oder eben: Sie zahlen irgendwie drauf.

Sowohl die SWG als auch die WBG sind sich einig, dass die KdU-Richtlinie dringend einer Anpassung an die reale Situation auf dem Wohnungsmarkt im Landkreis Nordhausen, insbesondere der Kreisstadt, bedarf. Der Vorstand der Genossenschaft sieht in einem Diskussionspapier der Kreistagsfraktion DIE LINKE eine durchaus zu diskutierende Alternative. Hier sollen die Höhe der Kosten der Unterkunft vom Energieausweis des jeweiligen Standortes abgeleitet werden. Rainer Bachmann, Kreisvorsitzender der Partei, bestätigt dies gegenüber nnz. "Wo die Häuser energetisch saniert wurden, dort fallen natürlich auch weniger Heizkosten an. Aus diesem Fakt heraus hat unsere Kreistagsfraktion eine Vorlage formuliert, die derzeit in den zuständigen Ausschüssen des Kreistages beraten wird", so Bergmann.

Im Klartext: Dort wo die Heizkosten durch Sanierungsmaßnahmen gesenkt wurden, dort sollte die Kaltmiete angehoben werden. Es gibt quasi eine interne Verschiebung. Gegenüber der nnz kündigt Bachmann eine Beratung im März an, bei der die LINKE-Fraktion die Fachleute der Wohnungswirtschaft befragen und mit ihnen Lösungsvorschläge diskutieren will. Aus dem Resultat dieser kommunalpolitischen Bemühungen soll letztlich eine Entscheidungsgrundlage für den Kreistag formuliert und für deren Beschlussfassung geworben werden.

Denn auch Rainer Bachmann weiß, eine pauschale Erhöhung der Kosten der Unterkunft kann sich der Landkreis bei seiner derzeitigen finanziellen Situation eigentlich nicht leisten. Und so ist der Spagat zwischen den berechtigten Interessen der Langzeitarbeitslosen und der Obhutspflicht der öffentlichen Hand immer wieder ein Kompromiss.
Autor: nnz

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Kommentare
H.Buntfuß
22.02.2010, 16:21 Uhr
Mietkosten?
Seit Jahren weiß man, außer unsere Politiker, dass in unseren Kreis zu wenig für KdU gezahlt wird. Frau Grünwald (DIE LINKE) hat schon vor Ewigkeiten versprochen, einen reellen Mietspiegel zu erstellen.

Aber was hat man gemacht, man hat die ARGE veranlasst, einen Mietspiegel zu erstellen. Was dabei heraus gekommen ist kann man sich denken. Da die Hartz-IV-Empfänger dazu angehalten sind, sich die billigste Wohnung zu suchen, ergibt sich natürlich kein reeller Mietspiegel. Im Gegenteil, er wird nach unten gedrückt.

Herr Bachmann spricht davon, dass man nur einen Kompromiss aushandeln kann, da der Kreis in einer finanziellen Krise ist. Meiner Meinung nach schlittert der Kreis von einer Krise in die andere. Frage ist, wer an der Krise Schuld hat.

Sind es die Hartz-IV-Empfänger oder sind es die Politiker, die im Kreistag und in diversen Aufsichtsräten sitzen und zulassen, dass Steuermittel verschleudert werden. Ich nenne hier nur Nentzelsrode. Sie werden jetzt wieder sagen, dass ist ein alter Hut, aber man könnte noch viele alte Hüte aufzählen.

Noch ein Wort zu den Linken im Kreistag. Herr Bachmann verlangt da wohl öfter die Erhöhung der Regelsätze, von der Erhöhung der KdU war da nichts zu hören. Im Gegenteil, seine Parteigenossin, Frau Grünwald, fordert immer wieder mal eine Absenkung der Kosten.

Da stellt sich mir die Frage der Glaubwürdigkeit der Partei. Verlangt Herr Bachmann die Erhöhung des Regelsatzes nur um dann die Kosten für Unterkunft und Heizung kürzen zu können. Ja, Herr Bachmann, so sehe ich das, wenn die Regelsätze erhöht werden, kann man den Hartz-IV- Empfängern ein Teil der KdU aufdrücken und der Kreis hat wieder etwas mehr Geld zum verschleudern.
Mister X
22.02.2010, 19:45 Uhr
Bestätigung
Ich selber habe auch schon die ein oder andere Kreistagessitzung erlebt. Wenn es um die Hohen Schulden ging, die nun einmal die Politiker zu verantworten haben, wird es immer so dagelegt, dass die Sozialausgaben die Schulden verursachen.

Wäre dem so, dann verstehe ich nicht, dass man nicht gegen das Land Thüringen klagt. Es ist doch sicher auch den Nordhäuser Politikern bekannt, dass man in Thüringen ein großen Teil der Fördermittel vom Bund zweckentfremdet.

So werden davon die Gehälter der Staatsdiener bezahlt. Aber darüber darf man ja nicht reden. Ich selber habe eher das Gefühl, dass Herr Primas so eine Diskussion sofort im Keim ersticken würde.
Georg
24.02.2010, 17:59 Uhr
Schon lange überfällig….
ist die Neubewertung der angemessenen Kosten für die Unterkunft und Heizung für die ALG II Empfänger. Seit Jahren haben die Verantwortlichen im Landratsamt und in der Arge das Problem mit den angemessenen Kosten negiert.
Obwohl bekannt ist, das die Mietenhöhe von 4.20€ / m² schon lange nicht mehr aktuell ist, werden den ALG II Empfängern auch bei höheren Kaltmietpreisen nur dieser Höchstsätze gewährt. Das gleiche gilt für die Heiz- und Betriebskosten. Auch hier wird rechtswidrig nur ein Höchstsatz gezahlt, ohne die gestiegenen Energie- und Betriebskosten zu beachten.
Die Aussage des Geschäftsführers der Arge Nordhausen in einer Kreisausschusssitzung, dass die tatsächlichen Kosten bezahlt werden, ist eindeutig falsch! Es wird rigoros gekürzt, selbst bei geringfügigen Überschreitungen der Höchstsätze.
Sind hier die Mitglieder des Kreisausschuss belogen worden??
Von der Arge werden nur die „angemessenen“ Kosten bezahlt, der fehlende Rest muss aus der ohnehin knappen Regelleistung abgezweigt werden.
Die zweite Beigeordnete des Landrats, Frau Grünwald, hat im Februar 2009 auf Anfrage aus der Stadtverwaltung und der Fachhochschule zu den nicht ausreichenden Höhe der Mietkosten verkündet, die angemessenen Kaltmieten zu überprüfen und innerhalb eines Jahres den gestiegen Kosten anzupassen. Ich hoffe, sie erinnert sich noch an ihre eigenen Ausführungen. (Artikel NNZ vom 24.02 2009 10.52 Uhr)
Es stellt sich die Frage, warum von Frau Grünwald als Verantwortliche für Soziales im Landratsamt selbst noch keine Anträge zur Veränderung der Kostensätze vorgeschlagen wurden. Das Problem ist ja schon seit langen bekannt.
Als Mitglied der Partei „Die Linke“ sollte sie doch eigentlich für die Schwachen in dieser Gesellschaft, die Geringverdiener und ALG II Empfänger, tätig werden.
Auch dem Geschäftsführer der Arge, Herrn Müller, sind die niedrigen Sätze bekannt, aber er versteckt sich hinter der Verwaltungsrichtlinie des Landkreises.
Ein Blick in die KdU- Richtlinien anderer Landkreise macht deutlich, dass im LK Nordhausen die niedrigsten Sätze für Kaltmiete, Heiz- und Betriebskosten bewilligt werden.
Es fällt auch auf, das ein wichtiger Punkt in der KdU-Richtlinie des Landkreises Nordhausen fehlt.
Es handelt sich um die fehlenden Punkt „1.3.“ unter Allgemeines und hat folgenden Wortlaut:
„Bei der Unterkunftsrichtlinie handelt es sich nicht um ein Gesetz im formellen und materiellen Sinne“
Diese KdU-Richtlinie ist also nicht wie ein Gesetz zu behandeln.
Sie soll lediglich ein Orientierungsrahmen sein.

Zitat:
Die Verwaltungsvorschrift soll sicher stellen, dass bei der Anwendung der einschlägigen Bestimmungen des SGB II und SGB XII eine einheitliche Rechtsanwendung erfolgt, insbesondere Ermessen gleichmäßig ausgeübt und Beurteilungsspielräume entsprechend dem Zweck der Rechtsvorschrift ausgefüllt werden“
Warum wurde dieser wichtige Punkt weggelassen? War es etwa Absicht???
Nun wird auch klar, warum die KdU-Verwaltungsrichtlinie von den Mitarbeiter der Arge so strikt angewendet wird. Sie sind angewiesen, diese Anweisungen umzusetzen, obwohl sie keinen rechtlichen Bestand haben.
Es wird höchste Zeit Veränderungen vorzunehmen und wieder nach rechtlichen Kriterien zu handeln!
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