Mo, 09:32 Uhr
22.02.2010
Nicht mehr realistisch
Seit 2004 gibt es einen Kreistagsbeschluss, in dem die Höhe der Kaltmiete festgelegt ist, für die Wohnraum an einen Langzeitarbeitslosen vermietet werden kann und die Arbeitsgemeinschaft des Landkreises Nordhausen (Arge) dann diese Kosten der Unterkunft (KdU) übernimmt. In der Wohnungswirtschaft des Landkreises Nordhausen hält man diese so genannte KdU-Richtlinie für veraltet...
Der Vorstand des größten Vermieters im Landkreis Nordhausen, der WBG-Südharz, weist auf Anfrage der nnz in diesem Zusammenhang auf veränderte Rahmenbedingungen hin.
Hatten die Wohnungsbaugenossenschaft (WBG) und auch die Städtische Wohnungsbaugesellschaft (SWG) im Jahr 2004 noch mit einem Leerstand von 12 bis 13 Prozent zu "kämpfen", so ist dieser aktuell bei rund einem 2 bis 3 Prozent angekommen. Das hat vielerlei Gründe. So habe sich in den zurückliegenden Jahren die Zahl der Studenten in Nordhausen nahezu verdoppelt, auch hätten die beiden größten Vermieter seit dem rund 800 Wohnungen gem. den Beschlüssen zum Stadtentwicklungskonzept zurückgebaut. Hinzu kommt die Tatsache, dass vor allem in der Innenstadt von Nordhausen nahezu jeder Quadratmeter Wohnraum saniert worden sei. Für diesen Wohnraum sei eine Kaltmiete von 4,20 Euro mehr als unrealistisch, weil auch nicht wirtschaftlich vertretbar.
Was also sind die Folgen für die Menschen, die von Hartz IV leben müssen? Der ihnen zustehende Wohnraum ist in dem Preissegment kaum noch vorhanden. Rund 80 Prozent der Neuvermietungen an Langzeitarbeitslose durch die WBG Sündharz entsprechen in der Kaltmiete nicht mehr der einst vom Kreistag beschlossenen Richtlinie. Um den Forderungen der Arge gerecht zu werden sind die Menschen gezwungen drauf zu zahlen - und dass von dem geringen Geld, was ihnen als Regelleistung zur Verfügung steht.
An den WBG-Standorten außerhalb der Kreisstadt sieht es genauso aus. "An unseren Standorten in Heringen, Ilfeld und Niedersachswerfen gibt es keine unsanierten Wohnungen mehr. Vereinzelt sind die in Nordhausen oder in Bleicherode noch zu finden. Doch auch in Nordhausen wird in diesem Jahr weiter saniert", so Hans-Werner Grimm vom WBG-Vorstand. Es wird also immer schwerer Menschen mit Wohnraum zu versorgen, die sowie so schon mit schwierigen sozialen Situationen zurechtkommen müssen. In der Nordhäuser Innenstadt gibt es den Wohnraum nicht mehr, also werden diese Bevölkerungsschichten an den Rand gedrängt oder eben: Sie zahlen irgendwie drauf.
Sowohl die SWG als auch die WBG sind sich einig, dass die KdU-Richtlinie dringend einer Anpassung an die reale Situation auf dem Wohnungsmarkt im Landkreis Nordhausen, insbesondere der Kreisstadt, bedarf. Der Vorstand der Genossenschaft sieht in einem Diskussionspapier der Kreistagsfraktion DIE LINKE eine durchaus zu diskutierende Alternative. Hier sollen die Höhe der Kosten der Unterkunft vom Energieausweis des jeweiligen Standortes abgeleitet werden. Rainer Bachmann, Kreisvorsitzender der Partei, bestätigt dies gegenüber nnz. "Wo die Häuser energetisch saniert wurden, dort fallen natürlich auch weniger Heizkosten an. Aus diesem Fakt heraus hat unsere Kreistagsfraktion eine Vorlage formuliert, die derzeit in den zuständigen Ausschüssen des Kreistages beraten wird", so Bergmann.
Im Klartext: Dort wo die Heizkosten durch Sanierungsmaßnahmen gesenkt wurden, dort sollte die Kaltmiete angehoben werden. Es gibt quasi eine interne Verschiebung. Gegenüber der nnz kündigt Bachmann eine Beratung im März an, bei der die LINKE-Fraktion die Fachleute der Wohnungswirtschaft befragen und mit ihnen Lösungsvorschläge diskutieren will. Aus dem Resultat dieser kommunalpolitischen Bemühungen soll letztlich eine Entscheidungsgrundlage für den Kreistag formuliert und für deren Beschlussfassung geworben werden.
Denn auch Rainer Bachmann weiß, eine pauschale Erhöhung der Kosten der Unterkunft kann sich der Landkreis bei seiner derzeitigen finanziellen Situation eigentlich nicht leisten. Und so ist der Spagat zwischen den berechtigten Interessen der Langzeitarbeitslosen und der Obhutspflicht der öffentlichen Hand immer wieder ein Kompromiss.
Autor: nnzDer Vorstand des größten Vermieters im Landkreis Nordhausen, der WBG-Südharz, weist auf Anfrage der nnz in diesem Zusammenhang auf veränderte Rahmenbedingungen hin.
Hatten die Wohnungsbaugenossenschaft (WBG) und auch die Städtische Wohnungsbaugesellschaft (SWG) im Jahr 2004 noch mit einem Leerstand von 12 bis 13 Prozent zu "kämpfen", so ist dieser aktuell bei rund einem 2 bis 3 Prozent angekommen. Das hat vielerlei Gründe. So habe sich in den zurückliegenden Jahren die Zahl der Studenten in Nordhausen nahezu verdoppelt, auch hätten die beiden größten Vermieter seit dem rund 800 Wohnungen gem. den Beschlüssen zum Stadtentwicklungskonzept zurückgebaut. Hinzu kommt die Tatsache, dass vor allem in der Innenstadt von Nordhausen nahezu jeder Quadratmeter Wohnraum saniert worden sei. Für diesen Wohnraum sei eine Kaltmiete von 4,20 Euro mehr als unrealistisch, weil auch nicht wirtschaftlich vertretbar.
Was also sind die Folgen für die Menschen, die von Hartz IV leben müssen? Der ihnen zustehende Wohnraum ist in dem Preissegment kaum noch vorhanden. Rund 80 Prozent der Neuvermietungen an Langzeitarbeitslose durch die WBG Sündharz entsprechen in der Kaltmiete nicht mehr der einst vom Kreistag beschlossenen Richtlinie. Um den Forderungen der Arge gerecht zu werden sind die Menschen gezwungen drauf zu zahlen - und dass von dem geringen Geld, was ihnen als Regelleistung zur Verfügung steht.
An den WBG-Standorten außerhalb der Kreisstadt sieht es genauso aus. "An unseren Standorten in Heringen, Ilfeld und Niedersachswerfen gibt es keine unsanierten Wohnungen mehr. Vereinzelt sind die in Nordhausen oder in Bleicherode noch zu finden. Doch auch in Nordhausen wird in diesem Jahr weiter saniert", so Hans-Werner Grimm vom WBG-Vorstand. Es wird also immer schwerer Menschen mit Wohnraum zu versorgen, die sowie so schon mit schwierigen sozialen Situationen zurechtkommen müssen. In der Nordhäuser Innenstadt gibt es den Wohnraum nicht mehr, also werden diese Bevölkerungsschichten an den Rand gedrängt oder eben: Sie zahlen irgendwie drauf.
Sowohl die SWG als auch die WBG sind sich einig, dass die KdU-Richtlinie dringend einer Anpassung an die reale Situation auf dem Wohnungsmarkt im Landkreis Nordhausen, insbesondere der Kreisstadt, bedarf. Der Vorstand der Genossenschaft sieht in einem Diskussionspapier der Kreistagsfraktion DIE LINKE eine durchaus zu diskutierende Alternative. Hier sollen die Höhe der Kosten der Unterkunft vom Energieausweis des jeweiligen Standortes abgeleitet werden. Rainer Bachmann, Kreisvorsitzender der Partei, bestätigt dies gegenüber nnz. "Wo die Häuser energetisch saniert wurden, dort fallen natürlich auch weniger Heizkosten an. Aus diesem Fakt heraus hat unsere Kreistagsfraktion eine Vorlage formuliert, die derzeit in den zuständigen Ausschüssen des Kreistages beraten wird", so Bergmann.
Im Klartext: Dort wo die Heizkosten durch Sanierungsmaßnahmen gesenkt wurden, dort sollte die Kaltmiete angehoben werden. Es gibt quasi eine interne Verschiebung. Gegenüber der nnz kündigt Bachmann eine Beratung im März an, bei der die LINKE-Fraktion die Fachleute der Wohnungswirtschaft befragen und mit ihnen Lösungsvorschläge diskutieren will. Aus dem Resultat dieser kommunalpolitischen Bemühungen soll letztlich eine Entscheidungsgrundlage für den Kreistag formuliert und für deren Beschlussfassung geworben werden.
Denn auch Rainer Bachmann weiß, eine pauschale Erhöhung der Kosten der Unterkunft kann sich der Landkreis bei seiner derzeitigen finanziellen Situation eigentlich nicht leisten. Und so ist der Spagat zwischen den berechtigten Interessen der Langzeitarbeitslosen und der Obhutspflicht der öffentlichen Hand immer wieder ein Kompromiss.

