Sa, 10:02 Uhr
07.12.2002
nnz-intern: Noch mal abgeschrieben!
Nordhausen/Heiligenstadt (nnz). Das Abschreiben in den Heiligenstädter Redaktionsstuben einer Tageszeitung geht munter weiter. Dazu ein erneutes Beispiel...
Es war wieder das Thema ZAN, das die Redakteure der Eichsfelder Lokalausgabe veranlasste, Informationen der nnz für ihre Arbeit zu nutzen. Ob da nun die Informationen von einem Mitglied der Eichsfeldgrünen stammen, ist zweitrangig. Der Urheber der Information ist die Redaktion der nnz. Mal abgesehen vom Informationsumweg, bestehen doch Urheberrechte, die auch im Impressum und folgenden Seiten der nnz geregelt sind. Es geht in dieser Angelegenheit auch um Fairness, dass heißt es sollte mindestens die eigentliche Quelle der Informationen genannt werden.
Wir stellen den nnz-Lesern dieses erneute Beispiel gern zur Verfügung:
1. Beitrag der TA-Redaktion im Eichsfeld (7.12.02):
Im Streit um die Vergabe innerhalb des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Nordthüringen (ZAN) macht dessen Vorsitzender jetzt ernst. Nach Informationen des Eichsfelder Bündnisgrünen Michael Hoffmeier hat Dr. Werner Henning gemeinsam mit dem Landesverwaltungsamt in Weimar jetzt einen neuen Abstimmungsmodus ausgeknobelt.
Bislang galt die Stimme eines Landkreises als ungültig, wenn es keine Einigkeit unter den vier Verbandsräten gab. "Das führte letztlich auch zum Debakel in den Eichsfeldreihen", erinnert Hoffmeier. Jetzt dürfen die vier Landkreise nur einheitlich abstimmen. Sie müssen sich also quasi zuvor eine Meinung bilden. Die Stimmführerschaft hat der jeweilige Landrat inne. Eine abtrünnige Stimme innerhalb des Landkreises Eichsfeld kann also legal ignoriert werden. "Das alles erinnert an den Bundesrat und die Folgen des Stimmverhaltens des Bundeslandes Brandenburg", meint der Grüne.
Henning hat aber auch in den zurückliegenden Tagen einen intensiven Briefverkehr mit den Verbandsräten gepflegt. Darin soll er ihnen nicht nur mitgeteilt haben, dass er den Beschluss vom 18. November formell beanstandet habe, sondern die Räte auch auf eventuelle Schadensersatzforderungen aufmerksam gemacht hat.
Aber auch der Landkreis Nordhausen ist inzwischen nicht untätig geblieben. Wie dessen erster Beigeordneter Matthias Jendricke (SPD) gestern sagte, habe die Kreisverwaltung schon mal vorab eine formelle Beanstandung an das Landesverwaltungsamt geschickt. Darin wird klar gelegt, dass der von Dr. Henning gewünschte Beschluss für den Müllexport nach Staßfurt für rechtswidrig gehalten werde.
Auf fünf Seiten wird die Auffassung begründet. So sehen die Nordhäuser einige Fehler in dem sogenannten Verhandlungsverfahren, gleichzeitig weisen sie erneut auf die Satzungs- und damit Abstimmungsproblematik im Falle eines Müllexportes hin. Sollte am Dienstag in Mühlhausen wirklich für den Müllexport votiert werden, dann solle die formelle Beanstandung rechtswirksam werden, kündigte Jendricke an.
2. Der Beitrag der nnz-Redaktion vom 6.12.02:
Nordhausen (nnz). Im Streit um die Vergabe innerhalb des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Nordthüringen (ZAN) macht dessen Vorsitzender jetzt ernst. Vor allem im Prozedere der Abstimmung...
Gemeinsam mit dem Landesverwaltungsamt in Weimar hat Dr. Werner Henning nach nnz-Informationen jetzt einen neuen Abstimmungsmodus ausgeknobelt. Bislang galt die Stimme eines Landkreises als ungültig, wenn es keine Einigkeit unter den vier Verbandsräten gab. Das führte letztlich auch zum Debakel in den Eichsfeldreihen. Jetzt dürfen die vier Landkreise nur einheitlich abstimmen. Sie müssen sich also quasi zuvor eine Meinung bilden. Die Stimmführerschaft hat der jeweilige Landrat inne. Eine abtrünnige Stimme innerhalb des Landkreises Eichsfeld kann also legal ignoriert werden. Das alles erinnert an den Bundesrat und die Folgen des Stimmverhaltens des Bundeslandes Brandenburg.
Dr. Hennig hat aber auch in den zurückliegenden Tagen einen intensiven Briefverkehr mit den Verbandsräten gepflegt. Darin soll er ihnen nicht nur mitgeteilt haben, dass er den Beschluß vom 18. November (siehe nnz-Archiv) formell beanstandet habe, sondern die Räte auch auf eventuelle Schadensersatzforderungen aufmerksam gemacht hat.
Aber auch der Landkreis Nordhausen ist inzwischen nicht untätig geblieben. Wie dessen erster Beigeordneter Matthias Jendricke (SPD) heute der nnz sagte, habe die Kreisverwaltung schon mal vorab eine formelle Beanstandung an das Landesverwaltungsamt geschickt. Darin wird klar gelegt, dass der von Dr. Henning gewünschte Beschluß (für Müllexport) für rechtswidrig gehalten werde. Auf fünf Seiten wird die Auffassung begründet. So sehen die Nordhäuser einige Fehler in dem sogenannten Verhandlungsverfahren, gleichzeitig weisen sie erneut auf die Satzungs- und damit Abstimmungsproblematik im Falle eines Müllexportes hin.
Sollte am kommenden Dienstag in Mühlhausen wirklich für den Müllexport nach Staßfurt votiert werden, dann solle die formelle Beanstandung rechtswirksam werden, kündigte Jendricke gegenüber nnz an.
Autor: nnzEs war wieder das Thema ZAN, das die Redakteure der Eichsfelder Lokalausgabe veranlasste, Informationen der nnz für ihre Arbeit zu nutzen. Ob da nun die Informationen von einem Mitglied der Eichsfeldgrünen stammen, ist zweitrangig. Der Urheber der Information ist die Redaktion der nnz. Mal abgesehen vom Informationsumweg, bestehen doch Urheberrechte, die auch im Impressum und folgenden Seiten der nnz geregelt sind. Es geht in dieser Angelegenheit auch um Fairness, dass heißt es sollte mindestens die eigentliche Quelle der Informationen genannt werden.
Wir stellen den nnz-Lesern dieses erneute Beispiel gern zur Verfügung:
1. Beitrag der TA-Redaktion im Eichsfeld (7.12.02):
Im Streit um die Vergabe innerhalb des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Nordthüringen (ZAN) macht dessen Vorsitzender jetzt ernst. Nach Informationen des Eichsfelder Bündnisgrünen Michael Hoffmeier hat Dr. Werner Henning gemeinsam mit dem Landesverwaltungsamt in Weimar jetzt einen neuen Abstimmungsmodus ausgeknobelt.
Bislang galt die Stimme eines Landkreises als ungültig, wenn es keine Einigkeit unter den vier Verbandsräten gab. "Das führte letztlich auch zum Debakel in den Eichsfeldreihen", erinnert Hoffmeier. Jetzt dürfen die vier Landkreise nur einheitlich abstimmen. Sie müssen sich also quasi zuvor eine Meinung bilden. Die Stimmführerschaft hat der jeweilige Landrat inne. Eine abtrünnige Stimme innerhalb des Landkreises Eichsfeld kann also legal ignoriert werden. "Das alles erinnert an den Bundesrat und die Folgen des Stimmverhaltens des Bundeslandes Brandenburg", meint der Grüne.
Henning hat aber auch in den zurückliegenden Tagen einen intensiven Briefverkehr mit den Verbandsräten gepflegt. Darin soll er ihnen nicht nur mitgeteilt haben, dass er den Beschluss vom 18. November formell beanstandet habe, sondern die Räte auch auf eventuelle Schadensersatzforderungen aufmerksam gemacht hat.
Aber auch der Landkreis Nordhausen ist inzwischen nicht untätig geblieben. Wie dessen erster Beigeordneter Matthias Jendricke (SPD) gestern sagte, habe die Kreisverwaltung schon mal vorab eine formelle Beanstandung an das Landesverwaltungsamt geschickt. Darin wird klar gelegt, dass der von Dr. Henning gewünschte Beschluss für den Müllexport nach Staßfurt für rechtswidrig gehalten werde.
Auf fünf Seiten wird die Auffassung begründet. So sehen die Nordhäuser einige Fehler in dem sogenannten Verhandlungsverfahren, gleichzeitig weisen sie erneut auf die Satzungs- und damit Abstimmungsproblematik im Falle eines Müllexportes hin. Sollte am Dienstag in Mühlhausen wirklich für den Müllexport votiert werden, dann solle die formelle Beanstandung rechtswirksam werden, kündigte Jendricke an.
2. Der Beitrag der nnz-Redaktion vom 6.12.02:
Nordhausen (nnz). Im Streit um die Vergabe innerhalb des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Nordthüringen (ZAN) macht dessen Vorsitzender jetzt ernst. Vor allem im Prozedere der Abstimmung...
Gemeinsam mit dem Landesverwaltungsamt in Weimar hat Dr. Werner Henning nach nnz-Informationen jetzt einen neuen Abstimmungsmodus ausgeknobelt. Bislang galt die Stimme eines Landkreises als ungültig, wenn es keine Einigkeit unter den vier Verbandsräten gab. Das führte letztlich auch zum Debakel in den Eichsfeldreihen. Jetzt dürfen die vier Landkreise nur einheitlich abstimmen. Sie müssen sich also quasi zuvor eine Meinung bilden. Die Stimmführerschaft hat der jeweilige Landrat inne. Eine abtrünnige Stimme innerhalb des Landkreises Eichsfeld kann also legal ignoriert werden. Das alles erinnert an den Bundesrat und die Folgen des Stimmverhaltens des Bundeslandes Brandenburg.
Dr. Hennig hat aber auch in den zurückliegenden Tagen einen intensiven Briefverkehr mit den Verbandsräten gepflegt. Darin soll er ihnen nicht nur mitgeteilt haben, dass er den Beschluß vom 18. November (siehe nnz-Archiv) formell beanstandet habe, sondern die Räte auch auf eventuelle Schadensersatzforderungen aufmerksam gemacht hat.
Aber auch der Landkreis Nordhausen ist inzwischen nicht untätig geblieben. Wie dessen erster Beigeordneter Matthias Jendricke (SPD) heute der nnz sagte, habe die Kreisverwaltung schon mal vorab eine formelle Beanstandung an das Landesverwaltungsamt geschickt. Darin wird klar gelegt, dass der von Dr. Henning gewünschte Beschluß (für Müllexport) für rechtswidrig gehalten werde. Auf fünf Seiten wird die Auffassung begründet. So sehen die Nordhäuser einige Fehler in dem sogenannten Verhandlungsverfahren, gleichzeitig weisen sie erneut auf die Satzungs- und damit Abstimmungsproblematik im Falle eines Müllexportes hin.
Sollte am kommenden Dienstag in Mühlhausen wirklich für den Müllexport nach Staßfurt votiert werden, dann solle die formelle Beanstandung rechtswirksam werden, kündigte Jendricke gegenüber nnz an.


