Di, 15:41 Uhr
26.01.2010
Jetzt zuschlagen
Im vergangenen Jahr hat die Stadtverwaltung elf Genehmigungen zu Bauvorhaben und 31 Genehmigungen zu Grundstücksverkäufen und Grundschuldbelastungen für die Nordhäuser Altstadt gegeben. Trotzdem soll jetzt die Zeit für Investitionen günstig sein...
Das sagte jetzt Nordhausens Bau- und Wirtschaftsdezernentin Inge Klaan (CDU). Bei der Erteilung dieser Genehmigungen wird die Vereinbarkeit des Vorhabens oder Rechtsvorgangs mit den Zielen und Zwecken der Sanierung geprüft. Die Sanierungsziele werden im Rahmenplan, zuletzt aktualisiert im Integrierten Stadtentwicklungskonzept vom August 2008 sowie in weiteren städtischen Planungen z.B. in Form der Bebauungspläne- festgeschrieben, so die Dezernentin.
Die Sanierungsmaßnahme Altstadt erfolge im so genannten klassischen Verfahren, das heißt, Veränderungen an baulichen Anlagen und Grundstücken, auch hinsichtlich ihrer rechtlichen Verhältnisse, unterliegen dem Genehmigungsvorbehalt entsprechend des Baugesetzbuchs. So sind Baumaßnahmen, Grundstücksverkäufe, Baulasten, Teilungen, Grundschuldbelastungen etc. genehmigungspflichtig. Die Genehmigungsanträge werden durch Mario Manolow hier im Rathaus geprüft, so Frau Klaan weiter.
Entgegen der Praxis zu Beginn der 1990-er Jahre, in der die Modernisierung geschädigter Gebäude in erster Linie durch die Grundstücks(alt-)eigentümer erfolgt sei, geht heute oftmals ein Eigentümerwechsel dem baulichen Vorhaben voraus. Als roter Faden zieht sich durch die Realisierung einzelner Sanierungsvorhaben das Procedere: Grundstückskauf in der Regel durch die Stadt, anschließend Bodenordnung durch z.B. Abbrüche oder Teilungen, gefolgt vom Grundstücksverkauf und der anschließenden Modernisierung bzw. Neubau durch den neuen Eigentümer.
Der Grundstückeigentümer - das kann auch ein zukünftiger Grundstückseigentümer - sein, bekommt von uns nicht nur im Genehmigungsverfahren eine umfassende Beratung von der genehmigungsrechtlichen Seite bis zur Finanzierung seines Vorhabens aus einer Hand.
Prinzipiell gilt. Die Durchführung von Modernisierungs- und Neubaumaßnahmen zur Beseitigung städtebaulicher Missstände gestaltete sich in der Vergangenheit schwierig und ist regelmäßig von erheblichen Vorbereitungsleistungen durch die Stadtverwaltung abhängig, so die Dezernentin weiter.
Wir brauchen in Zukunft eine noch höhere Investitionsbereitschaft der privaten Grundstückseigentümer in der Altstadt. Dank der Möglichkeit zur Inanspruchnahme von zusätzlichen steuerlichen Abschreibungsvorteilen im Sanierungsgebiet, dank der aktuell günstigen Darlehensfinanzierungen bei Eigentumsbildung durch die KfW-Bank und der Möglichkeit zur Gewährung von Sanierungszuschüssen bei Modernisierung des historischen Bestandes ist der Zeitpunkt für private Investition aktuell sehr günstig, so Frau Klaan.
So wurden im vergangenen Jahr mehrere Beratungsgespräche mit Bauherren und Architekten geführt. Im Hinblick auf den Einsatz privaten Kapitals wird die Unterstützung privater Vorhaben mit Mitteln der Städtebauförderung auch künftig eine höhere Priorität haben. Wir erarbeiten zur Zeit mehrere Quartierskonzepte für die Altstadt, um den anliegenden Grundstückseigentümern ihre Entwicklungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Als wesentlich für eine bessere Verbindung der Altstadt mit dem übrigen Stadtzentrum sieht Frau Klaan die Realisierung der Großprojekte, wozu die Sanierung der Flohburg, der Bau der neuen Bibliothek und die Umgestaltung des Blasiikirchplatzes gehören. Das sind städtische Investitionen, die das Umfeld für private Grundstückseigentümer wesentlich verbessern werden und der Stadt eine bessere Wahrnehmung in der überregionalen Vermarktung verschaffen.
Autor: nnzDas sagte jetzt Nordhausens Bau- und Wirtschaftsdezernentin Inge Klaan (CDU). Bei der Erteilung dieser Genehmigungen wird die Vereinbarkeit des Vorhabens oder Rechtsvorgangs mit den Zielen und Zwecken der Sanierung geprüft. Die Sanierungsziele werden im Rahmenplan, zuletzt aktualisiert im Integrierten Stadtentwicklungskonzept vom August 2008 sowie in weiteren städtischen Planungen z.B. in Form der Bebauungspläne- festgeschrieben, so die Dezernentin.
Die Sanierungsmaßnahme Altstadt erfolge im so genannten klassischen Verfahren, das heißt, Veränderungen an baulichen Anlagen und Grundstücken, auch hinsichtlich ihrer rechtlichen Verhältnisse, unterliegen dem Genehmigungsvorbehalt entsprechend des Baugesetzbuchs. So sind Baumaßnahmen, Grundstücksverkäufe, Baulasten, Teilungen, Grundschuldbelastungen etc. genehmigungspflichtig. Die Genehmigungsanträge werden durch Mario Manolow hier im Rathaus geprüft, so Frau Klaan weiter.
Entgegen der Praxis zu Beginn der 1990-er Jahre, in der die Modernisierung geschädigter Gebäude in erster Linie durch die Grundstücks(alt-)eigentümer erfolgt sei, geht heute oftmals ein Eigentümerwechsel dem baulichen Vorhaben voraus. Als roter Faden zieht sich durch die Realisierung einzelner Sanierungsvorhaben das Procedere: Grundstückskauf in der Regel durch die Stadt, anschließend Bodenordnung durch z.B. Abbrüche oder Teilungen, gefolgt vom Grundstücksverkauf und der anschließenden Modernisierung bzw. Neubau durch den neuen Eigentümer.
Der Grundstückeigentümer - das kann auch ein zukünftiger Grundstückseigentümer - sein, bekommt von uns nicht nur im Genehmigungsverfahren eine umfassende Beratung von der genehmigungsrechtlichen Seite bis zur Finanzierung seines Vorhabens aus einer Hand.
Prinzipiell gilt. Die Durchführung von Modernisierungs- und Neubaumaßnahmen zur Beseitigung städtebaulicher Missstände gestaltete sich in der Vergangenheit schwierig und ist regelmäßig von erheblichen Vorbereitungsleistungen durch die Stadtverwaltung abhängig, so die Dezernentin weiter.
Wir brauchen in Zukunft eine noch höhere Investitionsbereitschaft der privaten Grundstückseigentümer in der Altstadt. Dank der Möglichkeit zur Inanspruchnahme von zusätzlichen steuerlichen Abschreibungsvorteilen im Sanierungsgebiet, dank der aktuell günstigen Darlehensfinanzierungen bei Eigentumsbildung durch die KfW-Bank und der Möglichkeit zur Gewährung von Sanierungszuschüssen bei Modernisierung des historischen Bestandes ist der Zeitpunkt für private Investition aktuell sehr günstig, so Frau Klaan.
So wurden im vergangenen Jahr mehrere Beratungsgespräche mit Bauherren und Architekten geführt. Im Hinblick auf den Einsatz privaten Kapitals wird die Unterstützung privater Vorhaben mit Mitteln der Städtebauförderung auch künftig eine höhere Priorität haben. Wir erarbeiten zur Zeit mehrere Quartierskonzepte für die Altstadt, um den anliegenden Grundstückseigentümern ihre Entwicklungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Als wesentlich für eine bessere Verbindung der Altstadt mit dem übrigen Stadtzentrum sieht Frau Klaan die Realisierung der Großprojekte, wozu die Sanierung der Flohburg, der Bau der neuen Bibliothek und die Umgestaltung des Blasiikirchplatzes gehören. Das sind städtische Investitionen, die das Umfeld für private Grundstückseigentümer wesentlich verbessern werden und der Stadt eine bessere Wahrnehmung in der überregionalen Vermarktung verschaffen.

