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Fr, 09:09 Uhr
22.12.2000

Der kleine Unterschied zwischen Beigeordneten in Weimar und Nordhausen

Nordhausen/Weimar (nnz). Gestern meldete die nnz vorab, daß die Wahl der beiden Beigeordneten der Stadt Weimar vom Landesverwaltungsamt genehmigt worden sei. Jetzt konnten wir weiteres Details recherchieren, die nnz ihren Lesern (Nutzern) nicht vorenthalten will.
Ähnlich wie bei der Wahl der beiden hauptamtlichen Beigeordneten der Nordhäuser Kreisverwaltung kam es auch in Weimar zu einem Streit über die Rechtmäßigkeit der Wahl. Letztlich sollte auch hier das Landesverwaltungsamt Weimar (LVA) darüber befinden, ob die Qualifikationen der Gewählten Sandra Heidner und Norbert Michalik ausreichend sei. Das LVA hat nun entschieden. In der Begründung der Behörde heißt es dazu wörtlich: "Die Wahl von hauptamtlichen Beigeordneten in einer kreisfreien Stadt ist wesentlicher Bestandteil des vom Grundgesetz und der Verfassung des Freistaates Thüringen gewährleisteten Rechtes auf Selbstverwaltung. Teil dieser verfassungsrechtlichen Garantie ist, daß sich die Gebietskörperschaft ihre Beigeordneten wählen kann und damit auch über einen weiten Entscheidungsspielraum verfügt."
Bereits an dieser Stelle sollten machen Aktueren im Kreistag und in der Kreisverwaltung in Nordhausen, die die Rechtsmäßigkeit der Wahl vom 5. September und die Qualifikation von Mattias Jendricke (SPD) immer noch anzweifeln, einige Falten auf der Stirn erscheinen. Letztlich war die Qualifikation von Jendricke doch für sie der ausschlaggebende Punkt, der in Nordhausen zum Wahl-Desaster mit all seinen Nachwehen führte. Auch das Landesverwaltungsamt schloß sich im Fall "Nordhausen" dieser Begründung an. Aber der Landkreis Nordhausen ist vermutlich für die Verwalter des Landes in Weimar nicht mit den Gegebenheiten der Stadt gleichzusetzen, in der sich das Amt selbst befindet. Ein anderer Grund für die Ungleichbehandlung beider "Vorgänge" läßt sich momentan nicht finden. Denn das LVA urteilt weiter: "Mögliche Zweifel an der Qualifikation und der Erfahrung der gewählten Beigeordneten lassen eine Einschränkung des Entscheidungsspielraumes des Stadtrates nicht zu. Der Stadtrat hat von den nach der Stellenausschreibung gegeben unterschiedlichen Wertungsmöglichkeiten zugunsten der Bewerber Gebrauch gemacht."
Oder sollte es doch einen Unterschied zwischen den Beigeordnetenwahlen in Weimar und Nordhausen geben? Dann könnte er wohl nur in der Farbe des Parteibuches zu suchen sein. Während Matthias Jendricke der SPD angehört, tragen die beiden jetzt bestätigten Beigeordneten in Weimar "schwarze" Bücher in der Tasche. Norbert Michalke ist Mitglied der CDU und Sandra Heidner gehört der CSU an.
Autor: psg

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