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Do, 13:35 Uhr
07.11.2002

"Wir wollen kontrolliert werden!"

Nordhausen/Mühlhausen (nnz). Es gibt noch immer keine Ergebnisse zu den Ermittlungen zum tödlichen Schuß, den ein Polizeibeamter in Nordhausen abgab. Die nnz konnte trotzdem in die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft blicken.


Die dicken Ordner in Mühlhausen sind mit zahlreichen Vernehmungsprotokollen gefüllt. Hinzu kommt eine Vielzahl von Gutachten, die in Auftrag gegeben wurden. Die erläuterte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Dirk Germerodt, der nnz.

Unmittelbar nach der Tat Ende Juli wurde ein rechtsmedizinisches Gutachten in Auftrag gegeben. Hierbei kam es vor allem darauf an, den Schusskanal, seinen Verlauf und die Eintrittsstelle des Geschosses zu begutachten. In einem toxikologisch-chemischen Gutachten sollte untersucht werden, ob der Polizeibeamte vor der Schussabgabe versucht habe, den mutmaßlichen Angreifer mit Pfefferspray außer Gefecht zu setzen. Dazu wurden bei dem Toten Abstriche aus den Augenhöhlen entnommen. Die dort gefundenen Spuren ließen laut Germerodt auf die Verwendung des Sprays schließen, auch sei die Sprayflasche leer gewesen. Während dieses Gutachtens sei auch die Wechselwirkung von Drogen und Alkohol untersucht worden. Beides sei im Blut des Getöteten gefunden worden.

Einem Gutachten sei auch der Zigarettenautomat unterzogen worden. Im Innern habe man keine elektrische Störung feststellen können. Letztlich sei das aber auch nicht auszuschließen. An der äußeren Hülle seien keine Aufbruchsspuren entdeckt worden. Die Begutachtung der mineralischen Spuren der Außenseite brachte eine Übereinstimmung mit der Zusammensetzung der Gehwegplatten. Spuren an den Händen des Opfers seien diesen Gehwegplatten nicht zuzuordnen, lassen wohl aber Rückschlüsse auf die Berührung mit Steinen zu.

Weitere Gutachten gab es laut Germerodt hinsichtlich des Auswurfradius eines Pistolenprojektils und zur Untersuchung von Schmauchspuren. Diese sollten Rückschlüsse auf die Entfernung zwischen der Dienstwaffe und dem Opfer ergeben. Auf Schmauchspuren wurden auch die Hände, die Pistole und die Bekleidung des Polizeibeamten untersucht.

Und schließlich soll es auch noch ein kriminaltechnisches Experiment gegeben haben. Hier sollte die Wucht des geworfenen Steins untersucht werden. Mit Hilfe von Rechtsmediziner wurde herausgearbeitet, dass die Wucht eines Steinwurfes auch lebensgefährliche Verletzungen am Kopf des Getroffenen würde verursachen können.

In den nächsten Tagen sollen in der Mühlhäuser Behörde alle Fakten und Ermittlungsergebnisse zusammengeführt werden. Eine abschließende Entscheidung werde man sich jedoch nicht einfach machen. Dirk Germerodt zeigte sich zufrieden mit Umstand, dass die Familie des getöteten Nordhäusers als Nebenkläger auftrete. So könnte die Ermittlungsbehörde - vertreten durch einen von den Eltern beauftragten Rechtsanwalt - in all ihren Schritten kontrolliert werden. Germerodt: „In solch schwierigen Ermittlungen wünschen wir uns kritische und fachliche Begleiter. Was wir nicht wollen, das ist öffentliches Gerede von Leuten, die nicht mit der Sache betraut sind.“
Autor: nnz

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