Di, 12:39 Uhr
05.11.2002
Interessanter Spagat
Nordhausen (nnz). Die Sozialhilfeleistungen im Landkreis Nordhausen sind zum Gegenstand politischer Diskussionen geworden. Dabei geht es nicht so sehr um das wie, sondern vielmehr darum, wo diese Leistungen erbracht werden sollen. Jetzt meldet sich der Gemeinde- und Städtebund in der nnz zu Wort.
Der Nordhäuser Kreisverband des Gemeinde- und Städtebundes habe sich bereits am 8. Oktober mit einem Schreiben bezüglich der Beibehaltung der noch aktuellen Variante gewandt, erläutert Kreisvorsitzender Jürgen Hohberg gegenüber nnz. Just an diesem Tag sei dem Landrat ein entsprechender Beschluß des Kreisvorstandes übergeben worden. In dessem Anschreiben wird klargestellt, dass alle Vorstandsmitglieder zugesichert haben sollen, dass sie keine Klage mit der Begründung der Weiterführung der Sozialämter in den Städten und Gemeinden einreichen werden. Zu diesen Vorstandsmitgliedern gehört auch die Oberbürgermeisterin der Stadt Nordhausen, Barbara Rinke.
Schon am 8. Oktober also bat der kommunale Verband den Landrat schnellstmöglich dem Kreistag eine Beschlussvorlage zu unterbreiten. Daß dies innerhalb eines Tages (am 8. Oktober fand die Kreistagssitzung statt) nicht machbar ist scheint nachvollziehbar, doch bis heute gibt es keine solche Vorlage. Sie wurde gestern in Auftrag gegeben. Der Knackpunkt für den Gemeinde- und Städtebund sind nach nnz-Informationen jedoch die Kosten. Die seien bei der dezentralen Variante geringer als bei einer zentralen Behandlung der Sozialhilfeempfänger. Schließlich, so habe der Verband aus dem Landratsamt erfahren, müssen 3,7 VbE zusätzlich beschäftigt werden. Außerdem würden der Kreisverwaltung keine zusätzlichen Betriebs- und Sachkosten entstehen, die Kosten für die Qualifizierung des Personals würden ebenso entfallen wie das Vorhalten von geeigneten Büroräumen.
Über die sozialen Aspekte hatte nnz bereits ausreichend berichtet. Die Kreisverwaltung ihrerseits ist in der Bredouille. Einerseits muß sie nun dem Auftrag des Kreisausschusses gerecht werden. Andererseits müsste sie eventuell die bereits planmäßig angelaufene organisatorische und personelle Vorbereitung zur Übernahme der Aufgaben einfach abblasen. Das wird man vermutlich mit allen zur Verfügung stehenden Mittel an der Behringstraße verhindern wollen. Nötigenfalls könnte man sich ja der Kommunalaufsicht und des Landesverwaltungsamtes bedienen. Beide Instanzen müssen einen entsprechenden Beschluß des Kreistages rechtlich würdigen. Ein wirklich interessanter Spagat.
Autor: nnzDer Nordhäuser Kreisverband des Gemeinde- und Städtebundes habe sich bereits am 8. Oktober mit einem Schreiben bezüglich der Beibehaltung der noch aktuellen Variante gewandt, erläutert Kreisvorsitzender Jürgen Hohberg gegenüber nnz. Just an diesem Tag sei dem Landrat ein entsprechender Beschluß des Kreisvorstandes übergeben worden. In dessem Anschreiben wird klargestellt, dass alle Vorstandsmitglieder zugesichert haben sollen, dass sie keine Klage mit der Begründung der Weiterführung der Sozialämter in den Städten und Gemeinden einreichen werden. Zu diesen Vorstandsmitgliedern gehört auch die Oberbürgermeisterin der Stadt Nordhausen, Barbara Rinke.
Schon am 8. Oktober also bat der kommunale Verband den Landrat schnellstmöglich dem Kreistag eine Beschlussvorlage zu unterbreiten. Daß dies innerhalb eines Tages (am 8. Oktober fand die Kreistagssitzung statt) nicht machbar ist scheint nachvollziehbar, doch bis heute gibt es keine solche Vorlage. Sie wurde gestern in Auftrag gegeben. Der Knackpunkt für den Gemeinde- und Städtebund sind nach nnz-Informationen jedoch die Kosten. Die seien bei der dezentralen Variante geringer als bei einer zentralen Behandlung der Sozialhilfeempfänger. Schließlich, so habe der Verband aus dem Landratsamt erfahren, müssen 3,7 VbE zusätzlich beschäftigt werden. Außerdem würden der Kreisverwaltung keine zusätzlichen Betriebs- und Sachkosten entstehen, die Kosten für die Qualifizierung des Personals würden ebenso entfallen wie das Vorhalten von geeigneten Büroräumen.
Über die sozialen Aspekte hatte nnz bereits ausreichend berichtet. Die Kreisverwaltung ihrerseits ist in der Bredouille. Einerseits muß sie nun dem Auftrag des Kreisausschusses gerecht werden. Andererseits müsste sie eventuell die bereits planmäßig angelaufene organisatorische und personelle Vorbereitung zur Übernahme der Aufgaben einfach abblasen. Das wird man vermutlich mit allen zur Verfügung stehenden Mittel an der Behringstraße verhindern wollen. Nötigenfalls könnte man sich ja der Kommunalaufsicht und des Landesverwaltungsamtes bedienen. Beide Instanzen müssen einen entsprechenden Beschluß des Kreistages rechtlich würdigen. Ein wirklich interessanter Spagat.


