Do, 14:09 Uhr
31.10.2002
Erfolge für die Nordhäuser Polizei
Nordhausen (nnz). Zwei Fahndungserfolge konnte gestern die Nordhäuser Polizei verbuchen. Unter anderem wurde ein per Haftbefehl gesuchter Mann festgenommen. Die Details wie immer in Ihrer nnz.
In der Nacht klauten zwei männliche Personen von einer Baustelle in der Halleschen Straße eine Baustellenbeleuchtung im Wert von 100 Euro. Dieser Diebstahl wurde von einem Zeugen beobachtet, der sofort die Polizei anrief. Im Zuge der Fahndung wurden die Beamten fündig. Wie sich herausstellte, waren zwei 15 Jahre alte Jungen die Lampendiebe. Einer der Jugendlichen widersetzte sich seiner vorläufigen Festnahme und schlug einem Polizisten die Lampe gegen den Kopf. Beide Jugendliche standen nach Angaben der Polizei unter erheblicher Einwirkung von Alkohol.
Ein seit Februar diesen Jahres per Haftbefehl gesuchter Mann aus Nordhausen ist gestern durch Polizeibeamte im Nordhäuser Arbeitsamt festgenommen worden. Der Festgenommene wurde sofort in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Dort sitzt er nun seine Ersatzfreiheitsstrafe ab, außerdem befindet er sich in amtlich angeordneter Untersuchungshaft wegen anderer begangener Straftaten.
Autor: nnzIn der Nacht klauten zwei männliche Personen von einer Baustelle in der Halleschen Straße eine Baustellenbeleuchtung im Wert von 100 Euro. Dieser Diebstahl wurde von einem Zeugen beobachtet, der sofort die Polizei anrief. Im Zuge der Fahndung wurden die Beamten fündig. Wie sich herausstellte, waren zwei 15 Jahre alte Jungen die Lampendiebe. Einer der Jugendlichen widersetzte sich seiner vorläufigen Festnahme und schlug einem Polizisten die Lampe gegen den Kopf. Beide Jugendliche standen nach Angaben der Polizei unter erheblicher Einwirkung von Alkohol.
Ein seit Februar diesen Jahres per Haftbefehl gesuchter Mann aus Nordhausen ist gestern durch Polizeibeamte im Nordhäuser Arbeitsamt festgenommen worden. Der Festgenommene wurde sofort in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Dort sitzt er nun seine Ersatzfreiheitsstrafe ab, außerdem befindet er sich in amtlich angeordneter Untersuchungshaft wegen anderer begangener Straftaten.

