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Do, 13:10 Uhr
31.10.2002

Wurden Auflagen erfüllt?

Nordhausen (nnz). Wie alle ostdeutschen Wohnungsunternehmen musste auch die Städtische Wohnungsbaugesellschaft (SWG) die Auflagen des Altschuldenhilfegesetzes erfüllen. Dies war Voraussetzung zur Kappung der Altschulden. Ob die SWG die Auflagen erfüllt hat, das lesen Sie in der nnz.


1993 beschloß die damalige Bundesregierung das sogenannte Altschuldenhilfegesetz. Es sollte die Unternehmen in die Lage versetzen, ihre Altschulden zu minimieren und gleichzeitig die Investitionsfähigkeit zu verbessern. Die wichtigste Hürde, welche die Unternehmen überspringen mussten, war die Privatisierung von 15 Prozent ihres Wohnungsbestandes. Das erwies sich in der „Urform“ als äußerst schwierig, so dass zwei Jahre später seitens der Bundesregierung auch „mieternahe Privatisierungsformen“ zugelassen wurden.

Für die SWG bedeutete dies eine Privatisierung von 998 Wohnungen. Wie SWG-Geschäftsführerin Carola Franke den Nordhäuser Stadträten berichten konnte, habe die SWG diese Auflage erfüllt. Rund 70 Prozent dieser Wohnungen wurden im Rahmen des Zwischenerwerbermodells privatisiert, 187 Wohnungen konnten an Mieter, und 60 Wohnungen an Dritte verkauft werden. Die veräußerten Wohnungen haben insgesamt eine Fläche von fast 59.000 Quadratmeter.
Autor: nnz

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