Do, 13:39 Uhr
29.10.2009
Überholen ohne einzuholen
Es ist scheinbar lange her, dass sich Verwaltungsgerichte in diesem Freistaat mit der Nordhäuser Stadt- und der Kreisverwaltung gleichermaßen beschäftigen mussten. Kreisumlagestreit hieß dieses Spielchen. Jetzt wird die Geschichte von der Gegenwart eingeholt, ohne überholt zu werden.
Und dieser Überholprozess begann wie immer, aufmerksamen Lesern dieser Zeitung wird es in Erinnerung sein, mit dem Einlegen eines Widerspruchs gegen den Kreisumlagebescheid. Jetzt ist es der aus dem Jahr 2007. Falsch berechnet, so der Vorwurf aus dem Rathaus. Der Widerspruch aber, der sei vom Landesverwaltungsamt abgeschmettert worden. Dieser Bescheid wurde von Weimar aus am 22. September 2009 in Richtung Markt 1 in Nordhausen verschickt.
Der form- und fristgerecht eingelegte Widerspruch ist zulässig, jedoch in der Sache unbegründet. Der angegriffene Kreis- und Schulumlagebescheid ist rechtmäßig..., teilt die Weimarer Behörde mit. Im folgenden wird die Begründung mit Verweis auf viele Paragraphen und Gesetzen gegeben, deren Quintessenz lautet: Bei der Berechnung einer solchen Umlage können Fehler passieren, die der Gesetzgeber innerhalb einer gewissen Grenze toleriert. Und diese Fehlergrenze von einem Prozent sei bei der Berechnung nicht überschritten worden.
Vizelandrätin Jutta Krauth (SPD) versteht die Haltung der Stadtverwaltung nicht, denn laut Tagesordnung der nächsten Stadtratssitzung soll nun am Verwaltungsgericht Klage gegen den Widerspruch erhoben werden. Wir haben die Umlagen so berechnet, wie es das Verwaltungsgericht uns aufgetragen hat.
Es ist also wieder alles beim Alten und der temporäre Burgfrieden durch das Rinke-Primas-Papier ist aufgekündigt. Wie Landrat Joachim Claus (CDU) bereits in einem nnz-Interview gesagt hatte, habe er dieses Papier als Kreistagsbeschluss nicht unterschrieben. Somit ist der momentan nicht einmal das Papier wert, auf dem er einst gedruckt wurde.
Autor: nnzUnd dieser Überholprozess begann wie immer, aufmerksamen Lesern dieser Zeitung wird es in Erinnerung sein, mit dem Einlegen eines Widerspruchs gegen den Kreisumlagebescheid. Jetzt ist es der aus dem Jahr 2007. Falsch berechnet, so der Vorwurf aus dem Rathaus. Der Widerspruch aber, der sei vom Landesverwaltungsamt abgeschmettert worden. Dieser Bescheid wurde von Weimar aus am 22. September 2009 in Richtung Markt 1 in Nordhausen verschickt.
Der form- und fristgerecht eingelegte Widerspruch ist zulässig, jedoch in der Sache unbegründet. Der angegriffene Kreis- und Schulumlagebescheid ist rechtmäßig..., teilt die Weimarer Behörde mit. Im folgenden wird die Begründung mit Verweis auf viele Paragraphen und Gesetzen gegeben, deren Quintessenz lautet: Bei der Berechnung einer solchen Umlage können Fehler passieren, die der Gesetzgeber innerhalb einer gewissen Grenze toleriert. Und diese Fehlergrenze von einem Prozent sei bei der Berechnung nicht überschritten worden.
Vizelandrätin Jutta Krauth (SPD) versteht die Haltung der Stadtverwaltung nicht, denn laut Tagesordnung der nächsten Stadtratssitzung soll nun am Verwaltungsgericht Klage gegen den Widerspruch erhoben werden. Wir haben die Umlagen so berechnet, wie es das Verwaltungsgericht uns aufgetragen hat.
Es ist also wieder alles beim Alten und der temporäre Burgfrieden durch das Rinke-Primas-Papier ist aufgekündigt. Wie Landrat Joachim Claus (CDU) bereits in einem nnz-Interview gesagt hatte, habe er dieses Papier als Kreistagsbeschluss nicht unterschrieben. Somit ist der momentan nicht einmal das Papier wert, auf dem er einst gedruckt wurde.


