Fr, 10:54 Uhr
23.10.2009
Rast der Kraniche nicht stören
Auf ihrem Weg gen Süden rasten derzeit zahlreiche Kraniche in unserer Region. Bevorzugt zum Beispiel am Stausee in Kelbra. Dort ist das Naturschutzgebiet Schlossberg Solwiesen und ein nach europäischem Recht ausgewiesenes Vogelschutzgebiet.
Für die Kraniche ist dies eines der größten und wichtigsten Binnenrastgebiete und ist deshalb von hoher Bedeutung, weist Rolf Schiffler von der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt hin. Viele Wanderer nutzen die Gelegenheit, um die Tiere zu beobachten. Das an sich ist kein Problem – wenn die Wanderer einige wichtige Vorsichtsmaßnahmen beachten. Denn die Tiere dürfen nicht aufgeschreckt oder beunruhigt werden. Die Kraniche haben bis nach Südspanien, wo sie den Winter verbringen, noch tausende von Kilometern vor sich. Sie nutzen die Rast hier bei uns, um in Ruhe Energie zu tanken und Kraft zu schöpfen. Wenn sie immer wieder gestört werden und auffliegen, klappt das natürlich nicht, erklärt Rolf Schiffler.
Vogelkundler aus der Region haben in den vergangenen Tagen häufiger beobachtet, dass sich die Kraniche durch Wanderer und andere Beobachter gestört fühlen und keine ruhige Flugpause einlegen können. Es ist ganz wichtig, dass die Leute die Wege nicht verlassen. Das ist in einem Naturschutzgebiet nämlich auch verboten, sagt Rolf Schiffler. Ebenso wichtig sei es, still zu sein, die Vögel nicht mit lauten Geräuschen zu erschrecken und sich ruhig zu bewegen. Da es sich um sehr scheue Tiere handelt, sollte man unbedingt auf eine große Fluchtdistanz achten und einen entsprechenden Abstand zu den Vögeln einhalten. Freilaufende Hunde beunruhigen die Tiere besonders. Hunde sind daher unbedingt an der Leine zu führen. Das ist übrigens auch in der Verordnung zum Naturschutzgebiet festgeschrieben, so Rolf Schiffler von der Unteren Naturschutzbehörde. Gut beraten ist deshalb, wer ein Fernglas dabei hat, um trotz Distanz einen ganz nahen Blick auf die eleganten Kraniche zu erhaschen.
Um den Schutz der Tiere besser gewährleisten zu können, beabsichtigt die Untere Naturschutzbehörde eine Allgemeinverfügung für den Kern des Rastgebiets der Kraniche und hier insbesondere für den Schlafplatz zu erlassen.


