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Mi, 09:35 Uhr
05.08.2009

Richter Kropp: Der Kampf ums Kind

In Terminen vor Familiengerichten wird oft und gerne gestritten, nicht selten sind aber gütliche Einigungen, gerade wenn es um Kinder geht. Da geben Väter und Mütter gerne auch einmal nach, erfahrene Rechtsanwälte aus dem Kyffhäuserkreis und das Sondershäuser Jugendamt haben regelmäßig nur das Interesse des Kindes im Sinn. Denn das Kindeswohl steht im Mittelpunkt der familiengerichtlichen Entscheidungen, welche den Verbleib der Kinder bei einem Elternteil oder den Umgang mit dem anderen regeln.

Es kann aber auch anders kommen, wie jetzt vor dem Familiengericht in Sondershausen.
Da stritt ein Kindesvater aus Sachsen um einen erweiterten Umgang mit seinen sechsjährigen Sohn, den er bislang nur vierzehntägig am Wochenende sehe.
Dann ermittelte das Familiengericht unter Vorsitz von Familienrichter Christian Kropp und brachte Erstaunliches zu tage. Das Kind hatte angegeben, vom Vater in Sachsen geschlagen und am Geschlechtsteil angefasst worden zu sein. Der Vater habe Waffen daheim und würde für „Hitler“ schwärmen.
Die Verhandlung begann dann turbulent. Auf dem Flur schrie der Vater sein Kind an, so dass es weinte. Der Kleine hatte ihm nicht die Hand gegeben. Zudem war der Mann stark alkoholisiert und aufgebracht. Der Rechtsanwalt, den er mitgebracht hatte, trat dann ausgesprochen aggressiv auf, indem er Familienrichter Kropp die Verhandlungsführung vorschrieb und den gegnerischen Anwalt bezichtigte, nazi-mäßig aufzutreten.

Sämtliche Verfahrensbeteiligte und der Mitarbeiter des Jugendamtes wurden von ihm massiv angegangen, ihre Kompetenz angezweifelt.
Gebracht hat es nichts. Sein bisheriges Umgangsrecht ist der sächsische Vater erst einmal los, er hat jetzt nur noch Gelegenheit zu einem begleiteten Umgang in der Familienberatungsstelle der Kreisstadt. Hier soll erst einmal eine richtige Vater-Sohn-Beziehung aufgebaut werden.

Aus dem Verfahren hat der Vater nichts gelernt, er hat Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Sondershausen beim Thüringer Oberlandesgericht eingelegt. Ob er dort auch so aggressiv auftreten wird, wird sich zeigen. Der gegnerische Anwalt hat seinen Kollegen darüber hinaus wegen Beleidigung angezeigt.
Das Sondershäuser Familiengericht erlebt es in der letzten Zeit immer häufiger, dass Parteien und Rechtsanwälte aggressiv gegenüber der anderen Seite und dem Richter auftreten.

Wie dieser Fall zeigt, gewinnt man mit solchen Strategien nicht immer. Der Kampf um das Kind rechtfertigt eben nicht alle Mittel.
Autor: nnz

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