Mi, 13:38 Uhr
25.09.2002
Erb-Prozeß zu Ende
Nordhausen/Mühlhausen (nnz). Der Prozeß gegen den ehemaligen Wirtschaftsdezernenten der Nordhäuser Kreisverwaltung, Volker Erb, ist heute zu Ende gegangen. Zu welchem Urteilsspruch das Landgericht in Mühlhausen kam, das lesen Sie heute nur in Ihrer nnz.
So spektakulär die Ankündigungen und die Meldungen über den Verlauf des Verfahren waren, so unspektakulär ging es heute zu Ende. Das Verfahren vor der Wirtschaftsstrafkammer gegen Volker Erb ist eingestellt worden. Begründung: Geringe Schuld! Der ehemalige Wirtschaftsdezernent muß dennoch in seine Tasche greifen. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 8.000 Euro.
Zum schnellen Prozeßende trugen nach Ansicht der Prozessbeobachter vor allem die Aussagen von Landrat Joachim Claus (CDU) bei. Der hatte, entgegen anderer Aussagen, zugegeben, dass er von der Umleitung der Fördermittel im Jahr 1991 gewußt habe. Gewusst hatten davon schließlich nach nnz-Recherchen auch einige Mitglieder des damaligen Kreistages (siehe nnz-Archiv).
Für Aufregung hatte eine während des Prozesses überraschend aufgetauchte Akte gesorgt. Im Jahr 1993 hatte Landrat Joachim Claus (CDU) bereits damals die Mühlhäuser Staatsanwaltschaft mit der Überprüfung der Vorgänge beauftragt. In einem Schreiben soll ihm der Leitende Staatsanwalt Petri bescheinigt haben, dass es keinen Straftatbestand gebe. Damit schien es pikanterweise fast so, als hätten die Staatsanwälte, die in den zurückliegenden Jahren die Ermitllungen gegen Erb bearbeitet hatten, zu einem anderen Ergebnis gekommen seien, wie der Chef ihrer Behörde. Dieses Mißverständnis ist aber mit dem heutigen Richterspruch ausgeräumt. Auch die Betrugsvorwürfe hinsichtlich eines Kredites wurden fallengelassen.
Autor: nnzSo spektakulär die Ankündigungen und die Meldungen über den Verlauf des Verfahren waren, so unspektakulär ging es heute zu Ende. Das Verfahren vor der Wirtschaftsstrafkammer gegen Volker Erb ist eingestellt worden. Begründung: Geringe Schuld! Der ehemalige Wirtschaftsdezernent muß dennoch in seine Tasche greifen. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 8.000 Euro.
Zum schnellen Prozeßende trugen nach Ansicht der Prozessbeobachter vor allem die Aussagen von Landrat Joachim Claus (CDU) bei. Der hatte, entgegen anderer Aussagen, zugegeben, dass er von der Umleitung der Fördermittel im Jahr 1991 gewußt habe. Gewusst hatten davon schließlich nach nnz-Recherchen auch einige Mitglieder des damaligen Kreistages (siehe nnz-Archiv).
Für Aufregung hatte eine während des Prozesses überraschend aufgetauchte Akte gesorgt. Im Jahr 1993 hatte Landrat Joachim Claus (CDU) bereits damals die Mühlhäuser Staatsanwaltschaft mit der Überprüfung der Vorgänge beauftragt. In einem Schreiben soll ihm der Leitende Staatsanwalt Petri bescheinigt haben, dass es keinen Straftatbestand gebe. Damit schien es pikanterweise fast so, als hätten die Staatsanwälte, die in den zurückliegenden Jahren die Ermitllungen gegen Erb bearbeitet hatten, zu einem anderen Ergebnis gekommen seien, wie der Chef ihrer Behörde. Dieses Mißverständnis ist aber mit dem heutigen Richterspruch ausgeräumt. Auch die Betrugsvorwürfe hinsichtlich eines Kredites wurden fallengelassen.

