Mo, 10:50 Uhr
13.07.2009
Richter Kropp: Abenteuerlich
"Ich hatte Angst um mein Leben", sagt der Angeklagte, der sich von Polizeibeamten bedroht fühlte. Wie Richter Kropp vor dem Sondershäuser Landgericht entschied, erfahren Sie hier.
Als ich die Gaststätte verließ, nach 3 Bier und 3 Schnäpsen, traten mir die beiden Polizeibeamten entgegen. Sie bezeichneten mich als besoffenen Penner und schlugen mich zu Boden. Ich hatte Angst um mein Leben. Dann haben sie mich noch als schwul bezeichnet.
So die Einlassung des 69jährigen Alfons H. (Name geändert).
Angeklagte waren nicht etwa zwei Polizeibeamte der Polizeiinspektion Kyffhäuser, sondern Alfons H.
Dieser soll am 27.02.2008 gegen 23.50 h zwei Polizeibeamte mit den Worten Arschloch, Du Krimineller beleidigt haben.
Zwei total unterschiedliche Geschichten standen sich somit vor Amtsrichter Christian Kropp vom Sondershäuser Amtsgericht gegenüber. Denn die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hatte wegen Beleidigung einen Strafbefehl in Höhe von 450,- € gegen den obdachlosen H. beantragt, der Richter diesen erlassen.
Auf den Einspruch des H. wurde nunmehr verhandelt.
Vor zahlreichen Zuhörern verwickelte sich H. ständig in Widersprüche und gab letztlich zu, die Worte auf die Aktionen der Polizei hin gebraucht zu haben. Er habe jedoch legalisierter Krimineller zu dem einen Polizeibeamten gesagt. Denn Polizeibeamte dürften in diesem Staat straflos solche Sachen machen.
Abenteuerlich nannte Amtsrichter Kropp das Vorbringen des vorbestraften Angeklagten. Das Gericht würde nicht jedem Zeugen glauben, auch nicht jedem Polizeibeamten. Genauso würden die zahlreichen Vorstrafen des H. nicht ohne weiteres gegen ihn sprechen. Hier hätten die Polizeibeamte jedoch auch entlastende Umstände zugunsten des H. vorgebracht. Die Geschichte des H. sei hingegen unglaubwürdig. Die Vorstellung, dass Beamte einen Rentner auf offener Straße angesichts vorbeifahrender Pkws zusammenschlagen würden, sei mehr als verwegen.
Zudem war H. alkoholisiert gewesen, vielleicht hat er sich das Ganze auch nur eingebildet.
Jedenfalls hat H. noch am gleichen Tag Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Sondershausen eingelegt. Denn das Gericht hat H. wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 1000,- € verurteilt.
Autor: nnzAls ich die Gaststätte verließ, nach 3 Bier und 3 Schnäpsen, traten mir die beiden Polizeibeamten entgegen. Sie bezeichneten mich als besoffenen Penner und schlugen mich zu Boden. Ich hatte Angst um mein Leben. Dann haben sie mich noch als schwul bezeichnet.
So die Einlassung des 69jährigen Alfons H. (Name geändert).
Angeklagte waren nicht etwa zwei Polizeibeamte der Polizeiinspektion Kyffhäuser, sondern Alfons H.
Dieser soll am 27.02.2008 gegen 23.50 h zwei Polizeibeamte mit den Worten Arschloch, Du Krimineller beleidigt haben.
Zwei total unterschiedliche Geschichten standen sich somit vor Amtsrichter Christian Kropp vom Sondershäuser Amtsgericht gegenüber. Denn die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hatte wegen Beleidigung einen Strafbefehl in Höhe von 450,- € gegen den obdachlosen H. beantragt, der Richter diesen erlassen.
Auf den Einspruch des H. wurde nunmehr verhandelt.
Vor zahlreichen Zuhörern verwickelte sich H. ständig in Widersprüche und gab letztlich zu, die Worte auf die Aktionen der Polizei hin gebraucht zu haben. Er habe jedoch legalisierter Krimineller zu dem einen Polizeibeamten gesagt. Denn Polizeibeamte dürften in diesem Staat straflos solche Sachen machen.
Abenteuerlich nannte Amtsrichter Kropp das Vorbringen des vorbestraften Angeklagten. Das Gericht würde nicht jedem Zeugen glauben, auch nicht jedem Polizeibeamten. Genauso würden die zahlreichen Vorstrafen des H. nicht ohne weiteres gegen ihn sprechen. Hier hätten die Polizeibeamte jedoch auch entlastende Umstände zugunsten des H. vorgebracht. Die Geschichte des H. sei hingegen unglaubwürdig. Die Vorstellung, dass Beamte einen Rentner auf offener Straße angesichts vorbeifahrender Pkws zusammenschlagen würden, sei mehr als verwegen.
Zudem war H. alkoholisiert gewesen, vielleicht hat er sich das Ganze auch nur eingebildet.
Jedenfalls hat H. noch am gleichen Tag Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Sondershausen eingelegt. Denn das Gericht hat H. wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 1000,- € verurteilt.

