Fr, 18:40 Uhr
13.09.2002
Einstellung lohnt sich
Nordhausen (nnz). Die Einstellung neuer Mitarbeiter kann sich durchaus für Unternehmen lohnen. Wie das gehen soll, die Antwort auf diese Frage gibt es mit einem Klick auf MEHR.
Im Oktober dieses Jahres endet die gemeinsame Kampagne der Bundesregierung, der Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften sowie der Behindertenverbände zur verstärkten Integration Schwerbehinderter in das Arbeitsleben. Im Rahmen dieser Kampagne unterstützte das Arbeitsamt Nordhausen für diese Personengruppe unter dem Motto "50.000 Jobs für Schwerbehinderte" den Einstieg in das Erwerbsleben. In den letzten drei Jahren wurden für über 1.300 schwerbehinderte Arbeitslose im Hinblick auf einen späteren Arbeitsplatz berufliche Anpassungs- und Weiterbildungsmaßnahmen vorbereitet oder die Einstiegsphase in eine Beschäftigung gefördert.
Dennoch gab es Ende August fast 780 arbeitslose Schwerbehinderte in Nordthüringen. In den kommenden Monaten werden deshalb die Aktivitäten zur Integration Schwerbehinderter in das Berufsleben fortgesetzt, denn für Arbeitgeber lohnt es sich, von vornherein schwerbehinderte Menschen in die Personalplanung mit einzubeziehen und das Arbeitsamt frühzeitig in die Stellenbesetzung einzuschalten. Arbeitgeber, die Neueinstellungen planen, werden gern durch die Vermittlungsfachkräfte aufgesucht, um die Möglichkeit der Beschäftigung eines Schwerbehinderten aufzuzeigen. Interessierte Arbeitgeber können über die Telefonnummer 03631/650140 einen Termin vereinbaren. Auch außerhalb der Öffnungszeiten nimmt das Call-Center des Arbeitsamtes werktags bis 20.00 Uhr und samstags von 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr die Anrufe entgegen.
Durch die Vermittlungsfachkräfte erfolgt eine umfassende Beratung über Fördermöglichkeiten. Bei der Einstellung Schwerbehinderter können Lohnkostenzuschüsse bis zu 70 Prozent plus dem Arbeitsgeberanteil am Gesamtversicherungsbeitrag gewährt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt das Arbeitsamt den Zuschuss bis zu drei Jahren, bei der Einstellung von älteren Schwerbehinderten sogar bis zu acht Jahren. Jedoch ist ein Jahr Nachbeschäftigungszeit durch den Arbeitgeber zu garantieren. Außerdem kann zu dieser Förderung noch eine Einmalzahlung aus dem Thüringer Sonderprogramm beantragt werden. Die behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes unterstützt das Integrationsamt durch Mittel aus der Ausgleichsabgabe.
Autor: nnzIm Oktober dieses Jahres endet die gemeinsame Kampagne der Bundesregierung, der Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften sowie der Behindertenverbände zur verstärkten Integration Schwerbehinderter in das Arbeitsleben. Im Rahmen dieser Kampagne unterstützte das Arbeitsamt Nordhausen für diese Personengruppe unter dem Motto "50.000 Jobs für Schwerbehinderte" den Einstieg in das Erwerbsleben. In den letzten drei Jahren wurden für über 1.300 schwerbehinderte Arbeitslose im Hinblick auf einen späteren Arbeitsplatz berufliche Anpassungs- und Weiterbildungsmaßnahmen vorbereitet oder die Einstiegsphase in eine Beschäftigung gefördert.
Dennoch gab es Ende August fast 780 arbeitslose Schwerbehinderte in Nordthüringen. In den kommenden Monaten werden deshalb die Aktivitäten zur Integration Schwerbehinderter in das Berufsleben fortgesetzt, denn für Arbeitgeber lohnt es sich, von vornherein schwerbehinderte Menschen in die Personalplanung mit einzubeziehen und das Arbeitsamt frühzeitig in die Stellenbesetzung einzuschalten. Arbeitgeber, die Neueinstellungen planen, werden gern durch die Vermittlungsfachkräfte aufgesucht, um die Möglichkeit der Beschäftigung eines Schwerbehinderten aufzuzeigen. Interessierte Arbeitgeber können über die Telefonnummer 03631/650140 einen Termin vereinbaren. Auch außerhalb der Öffnungszeiten nimmt das Call-Center des Arbeitsamtes werktags bis 20.00 Uhr und samstags von 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr die Anrufe entgegen.
Durch die Vermittlungsfachkräfte erfolgt eine umfassende Beratung über Fördermöglichkeiten. Bei der Einstellung Schwerbehinderter können Lohnkostenzuschüsse bis zu 70 Prozent plus dem Arbeitsgeberanteil am Gesamtversicherungsbeitrag gewährt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt das Arbeitsamt den Zuschuss bis zu drei Jahren, bei der Einstellung von älteren Schwerbehinderten sogar bis zu acht Jahren. Jedoch ist ein Jahr Nachbeschäftigungszeit durch den Arbeitgeber zu garantieren. Außerdem kann zu dieser Förderung noch eine Einmalzahlung aus dem Thüringer Sonderprogramm beantragt werden. Die behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes unterstützt das Integrationsamt durch Mittel aus der Ausgleichsabgabe.

