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Mi, 18:16 Uhr
11.09.2002

Vergleiche sind kaum möglich

Nordhausen (nnz). Über 1.000 Insolvenzen sind in den ersten sechs Monaten dieses Jahres registriert worden. Doch Vergleichsmöglichkeiten lassen sich kaum ziehen...


Nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik wurden im 1. Halbjahr 2002 bei den vier Thüringer Amtsgerichten insgesamt 1 239 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Das waren 331 Insolvenzanträge bzw. 36,5 Prozent mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Auf Grund der Änderung der Insolvenzordnung zum 1.12.2001 ist jedoch ein Vergleich zum Vorjahr kaum möglich. So eröffnet die Reform des Verbraucherinsolvenzverfahrens zum 1.12.2001 den ehemals selbständig Tätigen erstmals die Möglichkeit der erneuten Aufnahme des früheren Insolvenzverfahrens mit dem Ziel der Restschuldbefreiung. In Thüringen gab es im 1. Halbjahr 177 ehemalige Unternehmer, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machten. Diese und eine Reihe weiterer Änderungen des Insolvenzrechts zum 1.12.2001 führen zu einem einseitig deutlichen Anstieg der Insolvenzzahlen bei natürlichen Personen und Einzelunternehmen. Dies verhindert einen Vergleich der Insolvenzzahlen mit dem Vorjahr.

Von den 1 239 Thüringer Insolvenzverfahren wurden 886 bzw. 71,5 Prozent eröffnet, 340 bzw. 27,4 Prozent wurden mangels Masse abgewiesen und 13 Verfahren endeten mit der Annahme eines Schuldenbereinigungsplanes. Die voraussichtlichen Gläubigerforderungen beliefen sich für alle Verfahren auf 856 Millionen Euro, was je Insolvenzverfahren 691 000 Euro entsprach.

Die Zahl der Unternehmen, die im 1. Halbjahr 2002 einen Insolvenzantrag gestellt haben, betrug 712, das sind 57,5 Prozent aller Insolvenzverfahren. Die Forderungshöhe betrug bei den Unternehmensinsolvenzen 701 Millionen Euro bzw. 985 000 Euro je Verfahren. Zum Zeitpunkt des Insolvenzantrages waren in den Unternehmen 3 215 Personen beschäftigt.

Hauptsächlich von Insolvenz betroffen waren im 1. Halbjahr Unternehmen des Baugewerbes (36,7 Prozent), des Handels (20,2 Prozent), des Verarbeitenden Gewerbes (12,2 Prozent) sowie des Bereichs Grundstück- und Wohnungswesen (10,6 Prozent). Nach Rechtsformen betrachtet, gab es am häufigsten Unternehmensinsolvenzen bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung (340 bzw. 47,8 Prozent) sowie im Bereich der Einzelunternehmen, der Freien Berufe und des Kleingewerbes.(317 bzw. 44,5 Prozent). Von der Rechtsänderung weitgehend unbeeinträchtigt ist der Vergleich der Zahl der Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften. Sie sank in Thüringen gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres von 445 auf 395 Fälle (um 11,2 Prozent).

Regional betrachtet, gab es in Thüringen die meisten Unternehmensinsolvenzen in den Städten Erfurt (96) und Gera (53) sowie in den Landkreisen Weimarer-Land (46) und dem Ilm-Kreis (42). Zum Vorjahreszeitraum waren die stärksten Steigerungen in der Stadt Weimar (88,2 Prozent) sowie in den Landkreisen Saalfeld-Rudolstadt (75,0 Prozent) und Saale-Holzland-Kreis (71,4 Prozent) zu verzeichnen.

Auf die übrigen Schuldner entfielen im 1. Halbjahr 527 Verfahren. Das waren 42,5 Prozent aller Insolvenzverfahren. Von diesen Verfahren wurden 444 eröffnet, 70 wurden mangels Masse abgewiesen und 13 endeten mit der Annahme eines Schuldenbereinigungsplanes. Die voraussichtlichen Forderungen betrugen 155 Millionen Euro. Von den 527 übrigen Schuldnern waren 196 Verbraucherinsolvenzen, 177 ehemals selbständig Tätige, 125 natürliche Personen als Gesellschafter u.ä. und 29 Nachlässe.

Zum 1.12.2001 ist eine überarbeitete Fassung der Insolvenzordnung in Kraft getreten. Auswirkungen auf die Insolvenzstatistik ergeben sich insbesondere aus der Änderung des § 304. Danach dürfen ehemalige Unternehmer, die vorher schon mit Ihrem Unternehmen insolvent geworden sind, mit dem Ziel der Restschuldbefreiung die erneute Aufnahme des früheren Insolvenzverfahrens beantragen. Diese ehemals selbständig Tätigen werden ab 2002 den übrigen Schuldnern zugerechnet, da es ansonsten bei einer Zuordnung zu den Unternehmensinsolvenzen zu Doppelerfassungen käme.

Weitere Änderungen der Insolvenzordnung wirken sich besonders auf die Anzahl der Insolvenzen natürlicher Personen, aber auch auf Insolvenzen von Einzelunternehmern aus:

1. Bei natürlichen Personen und Einzelunternehmern, welche die Verfahrenskosten nicht aufbringen konnten, wurde nach altem Recht kein Insolvenzverfahren eröffnet; nach der Gesetzesänderung können die Verfahrenskosten gestundet werden. Diese Stundungsmöglichkeit hat zu mehr Insolvenzverfahren geführt. Zu diesem Personenkreis zählen auch die erstmals nach diesem Gesetz unterschiedenen ehemals selbständig Tätigen.

2. Die Verkürzung der „Wohlverhaltensphase“ zur Erlangung der Restschuldbefreiung von sieben auf sechs Jahre dürfte ebenfalls zu höheren Insolvenzzahlen geführt haben. In Erwartung des neuen Rechts dürften viele zahlungsunfähige Schuldner und ehemals selbständig Tätige den Insolvenzantrag erst nach In-Kraft-Treten der geänderten Insolvenzordnung eingereicht haben.
Autor: nnz

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