Do, 09:31 Uhr
21.05.2009
Ärger vortragen
Der Petitionsausschuss des Thüringer Landtags bietet regelmäßig Sprechstunden für Bürger an. Die Sprechstunden werden von dem Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Abgeordneten Wolfgang Wehner, und anderen Landtagsabgeordneten durchgeführt. In der kommenden Woche auch in Nordhausen...
Die nächste auswärtige Bürgersprechstunde des Petitionsausschusses des Thüringer Landtags findet am Dienstag, den 26. Mai 2009, ab 14 Uhr, im Landratsamt Nordhausen, Grimmelallee 23, Raum 9 statt. Interessierte Bürger werden gebeten, unter der Rufnummer 0361/377 2135 Termine für die Sprechstunde zu vereinbaren.
Wer nicht die Möglichkeit hat, den Termin am 26. Mai 2009 wahrzunehmen, kann sich auch schriftlich an den Thüringer Landtag, Petitionsausschuss, Jürgen-Fuchs-Straße 1 in 99096 Erfurt, wenden.
Nach Artikel 14 der Verfassung des Freistaates Thüringen hat jedermann das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen und die Volksvertretung zu wenden. Jeder kann sich in eigener Sache, für einen anderen oder im allgemeinen Interesse an den Petitionsausschuss wenden.
Der Petitionsausschuss befasst sich z. B. mit sozialen Angelegenheiten, vermögensrechtlichen Fragen, Umweltproblemen, Fragen der öffentlichen Ordnung, baurechtlichen Angelegenheiten usw. Die Zuständigkeit des Thüringer Landtags ist insbesondere gegeben, wenn Stellen betroffen sind, die der Aufsicht des Freistaates Thüringen unterliegen.
Privatrechtliche Angelegenheiten, z. B. Mietstreitigkeiten, kann der Petitionsausschuss nicht überprüfen. Der Petitionsausschuss kann auch nicht in gerichtliche Verfahren eingreifen oder gerichtliche Entscheidungen überprüfen.
Autor: nnzDie nächste auswärtige Bürgersprechstunde des Petitionsausschusses des Thüringer Landtags findet am Dienstag, den 26. Mai 2009, ab 14 Uhr, im Landratsamt Nordhausen, Grimmelallee 23, Raum 9 statt. Interessierte Bürger werden gebeten, unter der Rufnummer 0361/377 2135 Termine für die Sprechstunde zu vereinbaren.
Wer nicht die Möglichkeit hat, den Termin am 26. Mai 2009 wahrzunehmen, kann sich auch schriftlich an den Thüringer Landtag, Petitionsausschuss, Jürgen-Fuchs-Straße 1 in 99096 Erfurt, wenden.
Nach Artikel 14 der Verfassung des Freistaates Thüringen hat jedermann das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen und die Volksvertretung zu wenden. Jeder kann sich in eigener Sache, für einen anderen oder im allgemeinen Interesse an den Petitionsausschuss wenden.
Der Petitionsausschuss befasst sich z. B. mit sozialen Angelegenheiten, vermögensrechtlichen Fragen, Umweltproblemen, Fragen der öffentlichen Ordnung, baurechtlichen Angelegenheiten usw. Die Zuständigkeit des Thüringer Landtags ist insbesondere gegeben, wenn Stellen betroffen sind, die der Aufsicht des Freistaates Thüringen unterliegen.
Privatrechtliche Angelegenheiten, z. B. Mietstreitigkeiten, kann der Petitionsausschuss nicht überprüfen. Der Petitionsausschuss kann auch nicht in gerichtliche Verfahren eingreifen oder gerichtliche Entscheidungen überprüfen.


