Do, 18:12 Uhr
29.08.2002
Kleine Anfrage wegen Lierhammer
Nordhausen/Erfurt (nnz). Ein Leserbrief einer jungen Frau zum tödlichen Polizeischuß in Nordhausen. Eine Äußerung des ersten Beigeordneten Matthias Jendricke zum Polizeiabbau im Landkreis Nordhausen. Die Reaktion des Nordhäuser Polizeichefs Günther Lierhammer. Der Thüringer Landtag. Die Zusammenhänge und Hintergründe in Ihrer nnz.
Der Thüringer Landtag und das Innenministerium werden sich demnächst mit all diesen Fakten beschäftigen müssen. Die Landtagsabgeordnete Dagmar Becker (SPD) hat eine kleine Anfrage gestellt. Darin heißt es:
Am 6. August 2002 äußerte sich der 1. Beigeordnete des Landkreises Nordhausen kritisch zum weiteren Polizeiabbau im Landkreis Nordhausen. Noch am selben Tag erhielt der Behördenleiter und Arbeitgeber der Lebenspartnerin des 1. Beigeordneten des Landkreises Nordhausen einen Anruf des Polizeidirektors der Polizeidirektion Nordhausen, in dem von Seiten des Leiters der Polizeidirektion angezweifelt wurde, dass die Lebenspartner des 1. Beigeordneten für den öffentlichen Dienst geeignet sei.
Der Leiter der Polizeidirektion Nordhausen bezog sich bei seinem Anruf auf einen in den Nordhäuser Medien veröffentlichten Leserbrief der Lebenspartnerin. Soweit die Einleitung.
Dagmar Becker stellt nun folgende Fragen:
1. Ist dieser Vorgang der Landesregierung bekannt?
2. Wie erhielt der PD-Leiter die Adresse der Dienststelle bzw. die Telefonnummer des Vorgesetzten der Lebenspartnerin des 1. Beigeordneten des Landkreises Nordhausen?
3. Gehört es zu den Aufgaben eines Polizeidirektors, Arbeitgeber über das Meinungsbild von deren Mitarbeitern zu informieren und entsprechend negative Wertungen dazu abzugeben?
4. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus oben genannten Sachverhalt?
Den Inhalt des Leserbriefes stellen wie Ihnen hiermit noch einmal zur Verfügung.
Autor: nnzDer Thüringer Landtag und das Innenministerium werden sich demnächst mit all diesen Fakten beschäftigen müssen. Die Landtagsabgeordnete Dagmar Becker (SPD) hat eine kleine Anfrage gestellt. Darin heißt es:
Am 6. August 2002 äußerte sich der 1. Beigeordnete des Landkreises Nordhausen kritisch zum weiteren Polizeiabbau im Landkreis Nordhausen. Noch am selben Tag erhielt der Behördenleiter und Arbeitgeber der Lebenspartnerin des 1. Beigeordneten des Landkreises Nordhausen einen Anruf des Polizeidirektors der Polizeidirektion Nordhausen, in dem von Seiten des Leiters der Polizeidirektion angezweifelt wurde, dass die Lebenspartner des 1. Beigeordneten für den öffentlichen Dienst geeignet sei.
Der Leiter der Polizeidirektion Nordhausen bezog sich bei seinem Anruf auf einen in den Nordhäuser Medien veröffentlichten Leserbrief der Lebenspartnerin. Soweit die Einleitung.
Dagmar Becker stellt nun folgende Fragen:
1. Ist dieser Vorgang der Landesregierung bekannt?
2. Wie erhielt der PD-Leiter die Adresse der Dienststelle bzw. die Telefonnummer des Vorgesetzten der Lebenspartnerin des 1. Beigeordneten des Landkreises Nordhausen?
3. Gehört es zu den Aufgaben eines Polizeidirektors, Arbeitgeber über das Meinungsbild von deren Mitarbeitern zu informieren und entsprechend negative Wertungen dazu abzugeben?
4. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus oben genannten Sachverhalt?
Den Inhalt des Leserbriefes stellen wie Ihnen hiermit noch einmal zur Verfügung.

