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Mi, 16:35 Uhr
11.03.2009

Schon verurteilt

Wir hatten gestern ausführlich über den Kontrollerfolg des Zolls in Thüringen berichtet. Die Verurteilung folgte einen Tag später...


Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Gera fand für den am 9. März 2008 durch Zöllner des Hauptzollamtes Erfurt auf der Autobahn 4 bei Hermsdorf vorläufig festgenom-menen 43-jährigen Deutschen bereits heute die Hauptverhandlung im beschleunig-ten Verfahren statt.

Das Amtsgericht Gera verurteilte den Angeklagten wegen gewerbsmäßiger Steuer-hehlerei mit 82.000 unversteuerten Zigaretten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung.

Da sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte dieses Urteil annahmen, ist es bereits rechtskräftig.
Autor: nnz/kn

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Kommentare
geloescht.otto
11.03.2009, 17:03 Uhr
einen Tag später....
schein ja jetzt so üblich zu werden mit den schnellen Urteilen - sind diese dann auch gerecht und berücksichtigen sie die Schwere der Tat? Für fahrlässige Tötung gibt´s eine Geldstrafe und für Zigaretten eine Gefängnisstrafe (Bewährung).
Das gibt mir zu denken..............................
angel23
11.03.2009, 20:57 Uhr
der Vergleich hinkt ja wohl total
Vergleichen wir jetzt Äpfel mit Birnen?

Fahrlässige Tötung, insbesondere die, auf die Sie scheinbar hier eingehen, passierte NICHT VORSÄTZLICH und auch sonst kann man davon ausgehen, keine weiteren Voreinträge bei dem Verurteilten gefunden zu haben, daher die "Strafe"

Das ganze Gegenteil scheint ja wohl bei dem Verurteilten von heute. Solche Straftaten passieren VORSÄTZLICH!!! Daher völlig gerechtfertigt bzw. noch zu wenig(meine persönliche Meinung!)
Willi
11.03.2009, 21:17 Uhr
@Otto
Es ist schon ein Unterschied, ob jemand einen tragischen Unfall hatte, oder ob jemand mutwillig eine Straftat begeht.
Der Vergleich, den Sie hier bemühen hingt doch sehr!!!!
geloescht.otto
12.03.2009, 08:55 Uhr
@Willi / angel23
das liest sich aber ganz nach CDU- Anhänger!
Und noch eins: wer gegen bestehende Regeln verstößt, weis in der Regel was er macht!! Also erst einmal nachdenken!
angel23
12.03.2009, 13:06 Uhr
Klar daneben..
Nix Anhänger einer bestimmten Partei, sehr wohl aber ein gesundes Rechtsbewusstsein, was nicht JEDEM gegeben zu sein scheint...

Man kann Menschen verurteilen, weil man politische Entscheidungen nicht für gerechtfertigt hält und hat in regelmäßigen Abständen die Chance, in die Politik einzugreifen, aber einen persönlichen tragischen (und nicht beabsichtigten) Unfall in eine politische Karriere einzubeziehen zeigt mal wieder, daß Ihre Vergleiche, die Sie ja schon zum eigentlichen Thema hier geäußert haben, mit Verlaub etwas hinken.
Albert
12.03.2009, 15:50 Uhr
Rechtsbewusstsein?
Grundsätzlich sollten Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit in Deutschland strenger bestraft werden. Wer gegen die bekannten Regeln verstößt und billigend in kauf nimmt, dadurch anderen zu schaden, in diesem Fall zu töten, hat sein Recht auf ein politisches Amt verwirkt und gehört bestraft!

Wer Zigaretten unversteuert vertreibt, schadet der Gesellschaft und muss bestraft werden. Wer tötet, muss jedoch härter bestraft werden, egal ob MP oder nicht. Vielleicht halten sich dann wieder mehr Menschen an die Regeln!
denk-mal
12.03.2009, 22:50 Uhr
albert ganz so nicht!
wer tötet mit vorsatz sollte die härteste strafe bekommen, die eine humanistische gesllschaft dafür vor sieht.

dennoch eine fahrlässige tötung, kann jedem von uns morgen schon passieren. ein kind springt zwischen parkenden autos hervor und man schafft es nicht mehr rechtzeitig zu bremsen, ein schrecklicher unfall und trotzdem eine fahrlässigkeit im schlimmsten fall eine fahrlässige tötung. dem fahrer verkrampft sich das herz - es war keine absicht - ich glaube unser rechtsystem ist schon richtig aufgestellt.

was herrn ministerpräsident althaus betrifft, so muss er als gläubiger christ ganz allein mit dem schrecklichen unfall ins reine kommen.
Willi
13.03.2009, 08:01 Uhr
@otto
Ich bin kein CDU Anhänger! Wie könnte ich sonst z.B. Kritik an Herrn Primas und seiner Arbeit üben?! Ich bin auch kein Mitglied irgendeiner anderen Partei, früher (DDR) nicht und heute auch nicht!

Zurück zum Thema, den Vorwurf "erst mal nachdenken" weise ich an Sie zurück. Denken sie doch einmal darüber nach, ob es nicht einen Unterschied zwischen einem Unfall und einer mutwilligen Straftat gibt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie Herrn Althaus tatsächlich vorwerfen, er habe den Unfall absichtlich begangen, oder?

Das er an dem Unfall eine schuld trägt ist doch unumstritten. Das ist aber nicht damit zu vergleichen wenn jemand mutwillig Zigaretten schmuggelt. Derjenige wusste, dass das verboten ist.
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