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Mo, 07:16 Uhr
09.03.2009

Gesetz ist Unternehmerrecht

Die nnz hatte bereits in der vergangenen Woche über eine Vortragsveranstaltung von Bündnis90/Grüne berichtet. Jetzt folgt, wie damals angekündigt, eine ausführliche Betrachtung zu dieser Problematik...

Bergrecht muss novelleliert werden (Foto: Autorin) Bergrecht muss novelleliert werden (Foto: Autorin)

Wer anderen eine Grube gräbt...“, Bergrecht für Mensch und Umwelt. Im Namen der Bündnisgrünen Bundestagsfraktion hat Peter Hettlich (MdB) am 2. März 2009 zum Diskussionsabend nach Nordhausen ins Audimax der Fachhochschule eingeladen. In seiner Begrüßung brachte er die Problematik auf den Punkt: "Wir müssen das Bergrecht im Sinne der Menschen und der Natur verbessern. Dafür müssen wir das Bundesberggesetz vom Kopf auf die Füße stellen." Dies hat sich auch die grüne Bundestagsfraktion auf die Tagesordnung gesetzt. Noch in diesem Jahr soll es einen Fraktionsbeschluss zum Thema Bergrecht geben.

Gisela Hartmann vom Kreisverband Nordhausen hat die Gäste und PodiumsteilnehmerInnen begrüßt. Neben Peter Hettlich haben Dr. Frank Augsten, Landessprecher BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen, Dirk Teßmer, Rechtsanwalt für Bergrecht und Elke Blanke, vom Verein "Zukunft im Südharz" e.V., im Podium diskutiert.

Dirk Teßmer ist der namhafteste Fachanwalt für Bergrecht in Deutschland. Im Auftrag der Bundestagsfraktion hat er ein Rechtsgutachten zum Novellierungsbedarf des deutschen Bergrechts erstellt. Peter Hettlich hat sich Gedanken gemacht, wie er den nahezu unzugänglichen Paragrafendschungel Bergrecht für die Menschen greifbarer machen kann. Es entstand die Idee, einen Film zum Thema Bergbau zu produzieren - ein Film zu einem (fast) unbekannten Gesetz mit großer Wirkung. Dies haben Holger Lauinger und Daniel Kunle (Filmemacher des bekannten Dokumentarfilms "Neuland") auf Initiative des Bundestagsabgeordneten Peter Hettlich im 30-minütigen Film "Wer anderen eine Grube gräbt..." umgesetzt.

Wir haben damit ein dickes Brett angebohrt", so Hettlich und er ergänzt weiter: "Wir wissen nicht, wann wir durch das Brett durch sind."Die Belange von Mensch und Umwelt werden durch das bestehende Bundesberggesetz kaum, teilweise gar nicht, berücksichtigt. Der Film veranschaulicht diese abstrakte, juristische Tatsache mit bewegenden Bildern und O-Tönen aus betroffenen Regionen. So heißt es im Film: "Mondlandschaften, wo nichts mehr passiert", "Arroganz gegenüber der Politik", "Man fühlt sich allein gelassen". Die dargestellten Situationen werden durch Einschätzungen von Experten und ihre Forderungen an die Politik ergänzt.

Der grüne Bergbauexperte Uli Wieland stellt im Film klar: „Das Bergrecht ist eindeutig ein Unternehmerrecht“. Das Thema Natur wird in bergrechtlichen Genehmigungen in einen Satz abgetan. Ohne FFH-Richtlinie hätten viele Landschaften keinen Schutzstatus. „Es ist an der Zeit ein Gegengewicht zu schaffen.“

Zurzeit ist das Bundesberggesetz "in besonderer Weise darauf ausgelegt, die Aufsuchung, Gewinnung und Aufbereitung von Bodenschätzen zu ermöglichen und zu fördern", so Teßmer in seinen Gutachten. "Dies führte in der Vergangenheit dazu, dass Bergbauvorhaben gegen den Willen der Bevölkerung durchgeführt wurden." So auch im Nordthüringer Raum, wo eine einzigartige Landschaft vom Gipsabbau betroffen ist.

Frank Augsten, der die Podiumsrunde moderierte, bestätigte: "Es handelt sich um ein Gesetz, dass unbedingt novellierungsbedürftig ist. Für die Zukunftsfähigkeit der Region spielt es eine wichtige Rolle. Bei uns ist es der Gipsabbau. Die Landschaft, in der wir leben, soll lebenswert bleiben."

Dirk Teßmer bezeichnete das Bergrecht als "Unternehmerrecht wie kein anders in Deutschland. Es gibt eine klare Lobby und Inseldenken bei den Bergbaubehörden, welches schwer aufzubrechen ist. Kein anders Bundesrecht ist so." Es wurde zu preußischen Zeiten formuliert und hat weitere Verschlechterungen zur Zeit des Nationalsozialismus erfahren. So existiert es bis heute. Peter Hettlich kann nur den Kopfschütteln und sich dafür schämen, dass es so ein Gesetz heute noch in Deutschland gibt. "Da hilft keine Paragraphenänderung, sondern nur eine Komplettänderung, durch die Integration in das Umweltgesetzbuch.

Dabei gehören die zentralen Vorschriften mit den allgemeinen Regeln in das Buch 1 und die besonderen Regeln in das Buch "Bergbau". Der Abbau in schutzwürdigen einzigartigen Landschaften sollte nicht mehr möglich sein, außer wenn der Bedarf am Bodenschatz nachweislich über den Belangen von Umwelt- und Naturschutz steht. Weitere Schwerpunkte sind die Novellierung der bergschadensrechtlichen Regelungen sowie eine klare Strukturierung der Genehmigungsvorrausetzungen zum Wohle der Allgemeinheit.

Der Erhalt der einmaligen Gipskarstlandschaft ist ein Schwerpunkt Bündnisgrüner Politik in Thüringen. Elke Blanke vom Verein "Zukunft im Gipskarst e.V.", sagte in ihrer Einleitung: "Die Messen sind gesungen. Ein großes Gebiet der "Rüdigsdorfer Schweiz" konnte im Entwurf geschützt werden. Doch hat man in der Vergangenheit die Erfahrungen gemacht, dass auf Ebenen, wo keine Einwendungen mehr möglich sind, Änderungen zu Gunsten der Bergbauindustrie vorgenommen wurden." Dabei ist der Gipsabbau in der Region um Nordhausen aus Gemeinwohlgründen keineswegs notwendig. "Zurzeit entstehen in den Entschwefelungsanlagen der Braunkohlekraftwerke Unmengen an Gips als Nebenprodukt, die zum Teil wieder verkippt und somit nicht genutzt werden.

Die Frage, ob es einen Bedarf gibt, spielt keine Rolle. Es geht ums Geschäft und nichts anderes", so Peter Hettlich in seinen Ausführungen. Der Bürgermeister von Niedersachswerfen, Jochen Napiralla, ergänzte, dass der abgebaute Gips nicht in Deutschland, sondern größtenteils ins Ausland verkauft wird. "Laut Gesetz steht jedem gipsverarbeitenden Betrieb ein Steinbruch zu. Dies muss geändert werden." Die Gemeinde Niedersachswerfen klagt gegen Entscheidungen des Bergamtes. "Die Gipsindustrie hat ihre Finger in den zuständigen Ministerien. Wir kommen daher bislang zu keinem Ergebnis", so Napiralla. Zum Hintergrund: Das Bergamt genehmigte einen Hauptbetriebsplan, obwohl die Gemeinde Niedersachswerfen einen P-Plan mit Erholungsfunktion für das betroffene Gebiet zuvor beschlossen hat. Mitarbeiter vom Bergamt erklärten somit den Flächennutzungsplan der Gemeinde für ungültig. Die kommunale Planungshoheit wird dadurch in Frage gestellt und ist nichts wert.

"Die Rechtsstellung von Gemeinden ist zu schwach", stellt Teßmer klar. "Der Gipsabbau wurde bisher nur durchgewunken. Die Belange der Bevölkerung müssen anders behandelt werden als bisher. Die Klage war der richtige Schritt."

Gabriela Sennecke vom "Arbeitskreis Gipskarst" kritisierte, dass die Bewilligungen für die Standorte "Himmelsberg" und "Kuhberg" zwar erteilt, die damit verbundenen Bedingungen aber nicht erfüllt wurden. Die dadurch geschaffenen Bewilligungen wurden bis heute nicht aufgehoben. Sie stellte die Frage: "Sind wir als Region verpflichtet, den regionalen Markt oder den Weltmarkt zu decken?" Aus dem Publikum wurde auch die bewusste Ausgliederung von Flächen bei der Festlegung der FFH-Gebietskulisse kritisiert.

"Ein anderer Geist muss in den betroffenen Behörden einkehren und der Filz geknackt werden", sagte ein Gast aus Niedersachsen. Elke Blanke fügte in diesen Zusammenhang hinzu: "Es fehlt an interdisziplinärem Denken. Jeder muss in seinem Denken die Besorgnisse der Anderen mit aufnehmen. Die Auflösung der Umweltämter in Thüringen war ein Fehler. Fachkompetenz wurde weggenommen. Unabhängige Gutachter stehen nicht mehr zur Verfügung. Ein Ungleichgewicht in der Umweltverwaltung ist entstanden."

Die aktuelle Wertschöpfung der Gipsindustrie für die Region und die Stadt Nordhausen konnte von Seiten des Thüringer Bergamtes nicht belegt werden. So ist das Bergamt nicht in der Lage, der Stadt Nordhausen Zahlen vorzulegen. "Weder Arbeitsplätze noch Steuern werden geschaffen", so der Bürgermeister von Niedersachswerfen, Herr Napiralla.

Frank Augsten sagte: "Für ein Produkt muss die ökologische Wahrheit bezahlt werden, damit die umweltverträglicheren Alternativen (z.B. REA-Gips) attraktiver werden. Dies gilt für viele Bereiche." "Das Einzige, was uns bisher gerettet hat, um den Gipsabbau "Tür und Tor" zu öffnen, ist der Bevölkerungsprotest" sagte Elke Blanke abschließend. Dirk Teßmer drückt den Grünen die Daumen, dass sie in Bund und Land mehr Gewicht bekommen. "Die Menschen müssen sich durch Interesse und Engagement in großer Zahl zur Wehr setzen." "Wir sind nicht gegen den Bergbau, aber gegen den Bergbau, wie er zurzeit betrieben wird. Wir brauchen andere Regeln. Das jetzige Bundesbergrecht gehört entsorgt", schließt Bundestagsabgeordneter Peter Hettlich am Ende einer spannenden Diskussionsrunde.
Autor: nnz

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Kommentare
Wolfgang Reinhardt
09.03.2009, 08:35 Uhr
Was tun?
Ich finde es sehr gut, dass der Beitrag nochmals deutlich macht, wo der Hase im Pfeffer liegt. Vor Jahren, als es um die Rüdigsdorfer Schweiz ging, habe ich bereits Unterschriften gegen den Gipsabbau gesammelt. Was können wir jetzt tun, um möglichst kurzfristig das verheerende Treiben zu unterbinden und mittelfristig um das geltende Recht so zu ändern, dass Natur und Menschen besser geschützt werden?

Otschko
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