eic kyf msh nnz uhz tv nt
Anzeige symplr (4)
Mi, 12:35 Uhr
21.01.2009

nnz-Forum: Gesetzestreue bei der ARGE?

Dieser Frage geht ein Leser der nnz im Forum nach. Auf welche Antwort er kommt, das erfahren Sie mit einem einzigen Klick...


Lautstark lässt die ARGE-Geschäftsleitung über alle Medien verkünden, dass sie in Zukunft nach dem Gesetz handelt. So musste man zugeben, dass man die Kürzung des Regelsatzes bei Krankenhausaufenthalt gesetzwidrig vorgenommen hat. Nun stellt sich die Frage: Bekommen die betroffenen Personen, denen das Geld zu Unrecht gekürzt wurde, ihr Geld automatisch ausgezahlt oder nur auf Antrag? Ich persönlich rate jedem, der davon betroffen ist, einen Antrag über Rückerstattung der unrechtmäßig einbehaltenen Summe zu stellen.

Da wir schon einmal bei den Gesetzen sind, habe ich noch einige Fragen an die Geschäftsleitung der ARGE und an die Politiker des Kreistages: In welchem Gesetz des Bundes steht, dass den Harz- IV-Empfängern des Kreises Nordhausen die Warmwasserkosten zu kürzen sind?. Soweit wie ich informiert bin, handelt es sich hierbei höchstens um eine Empfehlung, die irgendjemand den Kreistagsmitgliedern als Gesetz verkauft hat. Ein weiterer Punkt sind die Heizkosten. Raten kann ich hier nur, sich beim geringsten Zweifel die Kosten im Detail vorrechnen zu lassen und bei Unstimmigkeiten das Sozialgericht einzuschalten.

Am 03.12.2007 ging es in einer Ausschusssitzung des Kreises um eben die Kosten. Frau Grünwald (DIE LINKE!) sprach sich für die Senkung der Heizkosten von 1,20 € auf 1,10 € pro m² aus. Als sie auf Widerstand stieß, versprach sie den Mitgliedern des Ausschusses, dass die 1,10 € als Berechnungsindikator heran gezogen würden und die Harz-IV-Empfänger ihre Heizkosten wie bisher bekommen sollten. Daraufhin stimmte man dem Beschluss zu.

Nun ist mir zu Ohren gekommen, dass die ARGE-Mitarbeiter die 1,10 € anrechnen und nicht die 1,20 € – wie von Frau Grünwald versprochen. Es stellt sich die Frage: Hat Frau Grünwald die Ausschussmitglieder getäuscht, um ihre Zustimmung zu bekommen, oder handeln hier die Mitarbeiter der ARGE eigenmächtig gegen den Beschluss des Ausschusses, der ja eindeutig besagt, die 1,10 € sind nur ein Berechnungsindikator? In diesem Punkt hätte ich gern eine Aufklärung von der ARGE-Geschäftsleitung, oder muss ich annehmen, dass der Bürger wissentlich getäuscht wird?

Übrigens, die Klagen der Hartz-IV-Empfänger vor den Sozialgerichten sind im Jahr 2008 schon wieder um 30 % gestiegen. Das gibt doch wohl zu denken? Aus diesen Grund denkt man in gewissen Kreisen darüber nach, den Klägern zumindest einen Teil der Prozesskosten aufzubürden, mit dem Zweck die Klageflut zu stoppen. Man kommt sich vor wie in grauer Vorzeit, als nur derjenige sein Recht einklagen konnte, der genügend Geld hatte.

Der zur Abgrenzung vom „DDR-Unrechtsregime“ viel verwendete Begriff „Rechtsstaat“ bekommt schon ein besonderes „Geschmäckle“, wenn man vergleicht, wie Frau Justitia (nicht nur) hierzulande mit Armen und mit Reichen umgeht.
Harald Buntfuß, Nordhausen
Autor: nnz

Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
Anzeige symplr (6)
Kommentare
darkmoon
21.01.2009, 16:30 Uhr
Starkes Stück von Frau Grünwald
Die Linkspartei ist ja dafür bekannt, dass Sie gegen die Hartz4 Gesetze ist. Nun kommt gerade ein Mitglied dieser Partei auf die Idee, die Heizkosten zu senken. Wir wissen doch alle, dass in diesem Bereich die Kosten stark gestiegen sind. Aber scheinbar ist es Frau Grünwald egal, ob Familien mit Kindern bei diesem strengen Winter im Kalten sitzen, weil sie sich die Heizkosten nicht mehr leisten können. Naja, Frau Grünwald verdient ja als 2. Beigeordnete nicht schlecht und braucht sich über steigende Kosten keine Sorgen zu machen. Vielleicht sollte sie vorher überlegen, was sie sagt, denn als Mitglied der Linkspartei ist sie nicht tragbar. Ich finde es jedenfalls beschämend.
Madame-Cherie
25.01.2009, 02:02 Uhr
Nach dem Gesetz handeln ?
Soso, die Arge Geschäftsleitung verkündet über alle Medien, dass sie in Zukunft nach dem Gesetz handelt. Bemerkenswert, da kann man ja hoffen !! Man sollte die Sachbearbeiter auch einmal mit dem Grundgesetz vertraut machen, ach Quatsch, das muss zur Pflicht eines jeden Mitarbeiter in der Arge werden.
Nach dem Gesetz handeln, gilt aber im Moment nur für den Regelsatz, der beim Krankenhausaufenthalt gekürzt wurde!

Was ist mit den anderen Gesetzeswidrigkeiten ?

Zwangsarbeit (Ein-Euro-Job)
Sippenhaft
Vertragsbruch (EGV)
Verletzung der Menschenwürde
Entzug der Freizügigkeit (Ortsabwesenheit)
Entzug des Existenzminimums
Freie Wahl des Arbeitsplatzes
usw usf
Kommentare sind zu diesem Artikel nicht mehr möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (9)
Anzeige symplr (8)