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Sa, 07:23 Uhr
17.01.2009

Abgesahnt

Der Freistaat Thüringen hat vielerlei Einnahmequellen. Eine davon hängt originär mit der Kriminalität zusammen. Wir klären auf...


Rund 2,1 Millionen Euro konnten im Jahr 2007 durch die Thüringer Staatsanwaltschaften im Rahmen der Vermögensabschöpfung vorläufig sicher gestellt werden. Davon konnten knapp 387.000 Euro durch die Rückgewinnungshilfe an Geschädigte von Straftaten für etwaige Schadensersatzansprüche gesichert werden.

Damit konnten im Vergleich zum Vorjahr rund 111.000 Euro mehr, an Opfer von Straftatenzurückgeführt werden. Die Thüringer Staatsanwaltschaften stellten rund eine Million Bargeld sicher. Der andere Teil setzt sich aus beweglichen Sachen, Immobilien und Forderungen zusammen.

„Straftaten dürfen sich nicht lohnen. Der Entzug von Verbrechensgewinnen trifft vor allem die organisierte Kriminalität an ihrem Lebensnerv, denn das Gewinnstreben ist die wichtigste Triebfeder des organisierten Verbrechens“, sagt Justizministerin Marion Walsmann. „Mit der seit 2007 verbesserten Rechtslage wird zudem der Opferschutz gestärkt und kann die Rückgewinnungshilfe an Geschädigte besser greifen.“

Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind Gewinne aus Straftaten einzuziehen, also „abzuschöpfen“. Am 1.1. 2007 ist das „Gesetz zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten“ in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz, das Thüringen im Bundesrat auch unterstützt hat, soll die gewinnorientierte Kriminalität noch effektiver bekämpft und der Opferschutz gestärkt werden.
Autor: nnz

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