Mo, 07:03 Uhr
05.01.2009
Landkreis ist jetzt zuständig
Zum Jahreswechsel hat der Landkreis die Frauenschutzwohnung von der Stadt Nordhausen übernommen. Ob sich dabei etwas ändert, das hat die nnz erfahren...
Frauen, die von häuslicher Gewalt bedroht sind, können dort auch mit ihren minderjährigen Kindern übergangsweise eine sichere und anonyme Unterkunft finden. Wir stellen uns gern dieser Aufgabe, denn sie gehört in unsere Zuständigkeit, da wir als Landkreis der Sozialhilfeträger sind und somit auch diese Verantwortung bei uns liegt, sagt Loni Grünwald (LINKE), 2. Beigeordnete und zuständig für den sozialen Bereich.
Wir bedanken uns bei der Stadt Nordhausen für ihr bisheriges Engagement und wir werden auch weiterhin eng mit ihr im Bezug auf die Betreuung und Unterstützung der betroffenen Frauen zusammenarbeiten. Die Frauenschutzwohnung ist über die Nummer 01522/2605555 oder über die Leitstelle unter 03631/89380 beziehungsweise über die Polizei unter 03631/960 zu erreichen.
Autor: nnzFrauen, die von häuslicher Gewalt bedroht sind, können dort auch mit ihren minderjährigen Kindern übergangsweise eine sichere und anonyme Unterkunft finden. Wir stellen uns gern dieser Aufgabe, denn sie gehört in unsere Zuständigkeit, da wir als Landkreis der Sozialhilfeträger sind und somit auch diese Verantwortung bei uns liegt, sagt Loni Grünwald (LINKE), 2. Beigeordnete und zuständig für den sozialen Bereich.
Wir bedanken uns bei der Stadt Nordhausen für ihr bisheriges Engagement und wir werden auch weiterhin eng mit ihr im Bezug auf die Betreuung und Unterstützung der betroffenen Frauen zusammenarbeiten. Die Frauenschutzwohnung ist über die Nummer 01522/2605555 oder über die Leitstelle unter 03631/89380 beziehungsweise über die Polizei unter 03631/960 zu erreichen.

