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Mi, 15:18 Uhr
17.07.2002

Arbeitsamt erstattete Anzeige

Nordhausen (nnz). Ein Arbeitgeber aus dem Landkreis Nordhausen ist vom Amtsgericht Nordhausen wegen Betrugs verurteilt worden. Die Hintergründe wie immer in Ihrer nnz.


Der Mann muß nach der Entscheidung des Gerichts 2.500 Euro Geldstrafe zahlen. Zum Tathergang: Der Arbeitsgeber stellte im Juni 1999 einen Antrag auf Eingliederungszuschuss bei Neugründung eines Wirtschaftsunternehmens für zwei Arbeitnehmerinnen. In diesem Antrag gab er an, die beiden Mitarbeiterinnen für 40 Stunden pro Woche zu beschäftigen. Der Mann schloß auch mit den Arbeitnehmerinnen entsprechende Arbeitsverträge ab.

Tatsächlich wurden die beiden Frauen aber nur 30 Wochenstunden beschäftigt und dem entsprechend entlohnt. Die Frauen sprachen beim Arbeitsamt vor und brachten die Täuschung zur Anzeige. Die Behörde erstattete ihrerseits Anzeige wegen Betrugs. Nach Auswertung der Fakten war ein Schaden von 6.596 Euro festzustellen. Das Geld wurde vom Arbeitsamt zurückgefordert.

In der Urteilsbegründung sprach das Gericht davon, dass das Verhalten des Angeklagten als sozialschädlich zu bewerten sei. Obwohl er nicht vorbestraft war, seien 100 Tagessätze zu je 25 Euro ausgesprochen worden. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.
Autor: nnz

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