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Mo, 09:38 Uhr
24.11.2008

Richter Kropp: Unser Dorf soll schöner werden...

„Unser Dorf soll schöner werden“ hieß in den 70er Jahren in der alten Bundesrepublik eine Aktion, mit der verschönerte Dörfer prämiert wurden. In der DDR lautete der Slogan: „Schöner unsere Städte und Gemeinden...“. Offensichtlich nahmen Sandro B. und Mirko C. (17, Namen geändert) das Motto dieser Aktion sehr wörtlich...


In 13 Fällen hat die Staatsanwaltschaft Mühlhausen sie wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung angeklagt. Die Jugendlichen aus Oldisleben waren von September bis Dezember 2007 in ihrer Stadt unterwegs, um diese zu „verschönern.“ Nicht zur Freude zahlreicher Hauseigentümer, denn Graffitis mit dem Loge “RIDER“ oder einfaches Geschmiere erfreuen kaum das Herz eines stolzen Hauseigentümers.

Die jungen Männer kannten vor weißen Fassaden an Schulen, Einkaufsmärkten und privaten Häusern kein Erbarmen und malten gnadenlos vor sich hin. Bis sie von Polizeibeamten auf frischer Tat gestellt wurden. Dann war schnell Schluss mit der selbsternannten Dorferneuerung.

Vor dem Amtsgericht Sondershausen waren beide geständig und äußerten, dass ihnen die Sache leid tue. Ein „jugendlicher Blödsinn“, so die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe, die für beide die Anwendung von Jugendstrafrecht empfahl. Jugendrichter Christian Kropp verurteilte beide zu je 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit, den schon vorbestraften Mirko C. zusätzlich zu einem Freizeitarrest. „Das Urteil steht nicht im Verhältnis zu der bei Erwachsenen zu erwartenden Freiheitsstrafe und dem angerichteten Schaden“, so Kropp, dem aber angesichts der eingeschränkten Sanktionen des Jugendstrafrechts die Hände gebunden waren.

Der Schaden dieser Aktionen beläuft sich nämlich auf über 20.000 Euro, wobei in manchen Fällen der genaue Sachschaden noch nicht beziffert worden ist. Wer dafür aufkommen muss, ist vor Gericht noch nicht geklärt worden. Denn hier ging es nur um die strafrechtliche Schuld. Gegebenenfalls haften sogar die Erziehungsberechtigten für das künstlerische Wirken ihrer Zöglinge.

Vor dem Amtsgericht Sondershausen sind in den vergangenen Monaten und Jahren immer wieder Fälle von Sachbeschädigungen in Form von Graffitischmierereien anhängig gewesen, die teilweise mit drastischen Strafen endeten. War es bisher die Kreisstadt im Kyffhäuserkreis, die Ziel solcher Attacken war, verlagert sich das Sprayen offensichtlich auf Randgemeinden. Das Verfahren ist übrigens rechtskräftig geworden.
Autor: nnz

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