Mo, 15:08 Uhr
15.07.2002
Berufung wurde zurückgewiesen
Nordhausen (nnz). Vor mehr als einem Jahr berichtete die nnz erstmals über Vorgänge im Kreisverband der Johanniter-Unfall-Hilfe. Dabei ging es auch im die Ablösung des damaligen Vorstandes Stefan Nüßle.
Nüßle erhielt vom JUH-Landesverband eine fristlose Kündigung ausgesprochen. Dagegen hatte der Nordhäuser vor dem Arbeitsgericht Nordhausen geklagt, das Verfahren verloren und Berufung eingelegt (siehe nnz-Archiv). In der vergangenen Woche fand nun vor dem Landesarbeitsgericht in Erfurt die Berufungsverhandlung statt. Wie ein Sprecher des Gerichts der nnz mitteilte, sei die Berufung zurückgewiesen worden. Gleichzeitig sei eine Revision nicht möglich, teilten die Richter mit.
Autor: nnzNüßle erhielt vom JUH-Landesverband eine fristlose Kündigung ausgesprochen. Dagegen hatte der Nordhäuser vor dem Arbeitsgericht Nordhausen geklagt, das Verfahren verloren und Berufung eingelegt (siehe nnz-Archiv). In der vergangenen Woche fand nun vor dem Landesarbeitsgericht in Erfurt die Berufungsverhandlung statt. Wie ein Sprecher des Gerichts der nnz mitteilte, sei die Berufung zurückgewiesen worden. Gleichzeitig sei eine Revision nicht möglich, teilten die Richter mit.

