So, 09:37 Uhr
14.07.2002
Airbag für die Autofinanzierung
Nordhausen (nnz/djd). Schwere Krankheit trifft uns manchmal wie ein Blitz aus heiterem Himmel. Plötzlich wird das Geld knapp, die Familie ist gefährdet...
Krankheit und Arbeitsunfähigkeit sind kein Einzelschicksal: Um 267 Prozent nahm die Zahl der zahlungsunfähigen deutschen Haushalte etwa im Jahr 2000 zu. Gerade in einer solchen Lage ist Mobilität für die Familie Trumpf. Doch was, wenn der Wagen in der Garage "auf Raten rollt" und diese nicht mehr bezahlt werden können? In vielen Fällen kann dann ein kreditfinanziertes Auto nicht weiter genutzt werden und muss zurück gegeben werden. Wer vorausschauend handelt, kann seine Familie und sich selbst gegen dieses Risiko absichern.
Eine Restschuldversicherung, wie sie die Opel Bank in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Rentenanstalt anbietet, bringt die Souveränität, für alle Fälle vorgesorgt zu haben. Denn im Krankheitsfall übernimmt sie, ab der 2. Rate, die ausstehenden Raten bis zur Wiedergenesung bzw. bis zum Ende des Darlehensbetrags. Bei Invalidität beteiligt sich die Versicherung entsprechend des Invaliditätsgrads (übernimmt also z.B. bei 30 Prozent Invalidität 30 Prozent der Rate); im Todesfall wird der noch offene Darlehensbetrag sofort getilgt - ganz egal, wie viele Teilzahlungen noch anstehen würden.
Autor: nnz
Krankheit und Arbeitsunfähigkeit sind kein Einzelschicksal: Um 267 Prozent nahm die Zahl der zahlungsunfähigen deutschen Haushalte etwa im Jahr 2000 zu. Gerade in einer solchen Lage ist Mobilität für die Familie Trumpf. Doch was, wenn der Wagen in der Garage "auf Raten rollt" und diese nicht mehr bezahlt werden können? In vielen Fällen kann dann ein kreditfinanziertes Auto nicht weiter genutzt werden und muss zurück gegeben werden. Wer vorausschauend handelt, kann seine Familie und sich selbst gegen dieses Risiko absichern. Eine Restschuldversicherung, wie sie die Opel Bank in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Rentenanstalt anbietet, bringt die Souveränität, für alle Fälle vorgesorgt zu haben. Denn im Krankheitsfall übernimmt sie, ab der 2. Rate, die ausstehenden Raten bis zur Wiedergenesung bzw. bis zum Ende des Darlehensbetrags. Bei Invalidität beteiligt sich die Versicherung entsprechend des Invaliditätsgrads (übernimmt also z.B. bei 30 Prozent Invalidität 30 Prozent der Rate); im Todesfall wird der noch offene Darlehensbetrag sofort getilgt - ganz egal, wie viele Teilzahlungen noch anstehen würden.

