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Mi, 15:13 Uhr
10.07.2002

Neue Adresse in NDH: "U 25"

Nordhausen (nnz). In der Bahnhofstraße 9 befindet sich ein Center mit dem Kürzel „U 25“. Dahinter verbirgt sich nicht ein Trainingszentrum für ein Fußball-Team, sondern ein...


...Vermittlungscenter für junge Leute ohne Arbeit oder Ausbildung. Seit mehreren Jahren bezieht das Arbeitsamt Nordhausen zur Eingliederung junger Arbeitsloser geeignete Trägereinrichtungen ein, um junge Arbeitslose in Arbeit oder Ausbildung zu bringen. In diesem Rahmen arbeitet bereits seit Ende Mai dieses Jahres das "Vermittlungscenter U 25" in Nordhausen, Bahnhofstraße 9. in Verantwortung des Arbeit und Bildung e.V. Nordhausen. Das Arbeitsamt hat das Unternehmen beauftragt, für Jugendliche oder junge Erwachsene im Alter unter 25 Jahren die Vermittlung zu übernehmen. Im Center können bis zu 40 Jugendliche betreut werden. Der Vermittlungsprozess wird durch das Arbeitsamt aktiv begleitet. Die Aufnahme in das Vermittlungscenter ist durch die Jugendlichen freiwillig. Interessenten können sich direkt in der Einrichtung oder im Arbeitsamt melden. Eine Zuweisung von Arbeit- oder Ausbildungssuchenden erfolgt über die Vermittlungsfachkräfte oder die Berufsberater des Arbeitsamtes.

Durch das Betreuungspersonal im Vermittlungscenter werden gezielt für die teilnehmenden Jugendlichen Arbeits- und Ausbildungsplätze gesucht. Dabei stehen unter Mitwirkung des Arbeitsamtes alle Ressourcen offen, um eine schnelle Integration zu erreichen. Während der Veranstaltungen im Center werden Kontaktmöglichkeiten mit Arbeitgebern und Ausbildungsbetrieben aufgezeigt und Bewerbertrainings durchgeführt. Individuell werden die jungen Leute beraten und ihre beruflichen oder schulischen Stärken, Fähigkeiten und Fertigkeiten herausgearbeitet. Die Teilnahme endet mit Arbeits- oder Ausbildungsbeginn, eine weitergehende Betreuung erfolgt bis zum Ende der Probezeit. Längstens kann ein Jugendlicher sechs Monate im Vermittlungscenter Mitglied sein, die Leistungen des Centers mit dem Beratungspersonal können aber unentgeltlich bis zu drei Monate weiter von ausgeschiedenen Teilnehmern genutzt werden.

Das Arbeitsamt finanziert zu einem Viertel die Grundkosten zur Organisation und Durchführung des Vermittlungscenters, der andere Teil der Kosten wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds, Gemeinschaftsprogramm EQUAL auf EU-Basis unter Führung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung, erstattet. Die Honorierung des Personals erfolgt pauschal auf Erfolgsbasis und dem notwendigen Aufwand.
Autor: nnz

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