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Di, 13:11 Uhr
09.07.2002

Gutscheine vom Arbeitsamt

Nordhausen (nnz). Seit Ende März dieses Jahres werden durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Arbeitsamtes Nordhausen Vermittlungsgutscheine ausgegeben. Wie viele Arbeitslose diese Bons erhalten haben, das hat die nnz in Erfahrung gebracht.


Bis Ende Juni haben 542 Arbeitslose einen Gutschein erhalten. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen, dreimonatige Arbeitslosigkeit und Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe, erfüllt, wird der Gutschein unbürokratisch dem Arbeitslosen nach persönlicher, telefonischer oder schriftlicher Antragstellung ausgegeben. Mit den Vermittlungsgutschein wird durch das Arbeitsamt zugesichert, dass der private Arbeitsvermittler nach einer erfolgreichen Vermittlung sein Honorar in der gesetzlich vorgegeben Höhe erhält.

Nach dem im Mai sieben Vermittlungsgutscheine durch private Arbeitsvermittler im Arbeitsamt eingereicht und vergütet wurden, konnten im Juni nach der Arbeitsaufnahme von 21 Arbeitslosen vorläufige Zahlungen an private Arbeitsvermittler vorgenommen werden.

Alle Informationen über Vermittlungsgutscheine können im Internet Internet abgerufen werden. Unter dieser Adresse können sich auch private Arbeitsvermittler in einer dafür erstellten Internetseite selbst mit ihrer Firmenbezeichnung eintragen. Das Arbeitsamt weist nochmals darauf hin, dass die privaten Arbeitsvermittler eine Gewerbe anmelden müssen, aber keine Genehmigung mehr durch die Bundesanstalt benötigen. Damit liegen auch keine vollständigen Adresslisten mehr über private Arbeitsvermittlungsfirmen in den Arbeitsämtern vor. Die privaten Vermittlungsfirmen haben aber in allen Dienststellen des Arbeitsamtes Nordhausen Gelegenheit im Eingangsbereich auf einem Werbeträger eigenverantwortlich für ihre Tätigkeit zu werben. Das Arbeitsamt weist darauf hin, dass keinerlei Haftung für die Inhalte der Informationen, die Präsentation und die Aktualität der Aushänge der privaten Arbeitsvermittler übernommen wird.

Außerdem haben Arbeitslose noch die Möglichkeit, sich direkt beim „Bundesverband Personalvermittlung e.V.“ mit Sitz in 53113 Bonn, Prinz-Albert-Platz 73 über die in diesem Verband organisierten Mitgliedsfirmen zu informieren. Im Internet lassen sich diese Informationen ebenfalls abrufen.
Autor: nnz

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