Do, 19:10 Uhr
23.10.2008
nnz-Forum: Steinmeier und das Grundgesetz
Laut einer dpa-Meldung vom 22.10. lehnt es SPD-Kanzlerkandidat Steinmeier ab, die für 2010 geplante verbesserte steuerliche Absetzbarkeit von Krankenkassenbeiträgen auf 2009 vorzuziehen. Dazu die Meinung eines nnz-Lesers...
Ich möchte daran erinnern, dass das Bundesverfassungsgericht die derzeitige Regelung zur Absetzbarkeit der Krankenversicherungsbeiträge für grundgesetzwidrig erklärt hat. Dem Gesetzgeber wurde auferlegt, bis spätestens 2010 eine Neuregelung zu erlassen.
Nun würde ich mich als Gesetzgeber in Grund und Boden schämen, wenn ich eine solche Ohrfeige vom Bundesverfassungsgericht bekommen hätte. Ich würde das entsprechende Gesetz schnellstmöglich ändern. Aber ich bin ja nicht Steinmeier & Co. Den jetzigen Vizekanzler und Möchtegernkanzler 2009 stört es ganz und gar nicht, ein weiteres Jahr einen Verfassungsverstoß der Regierenden zu fordern.
Der Vizekanzler darf die Verfassung missachten, aber wehe ich fahre um 3:00 Uhr nachts mit 60 km/h durch ein menschenleeres Dorf oder verpasse gar einen Steuerzahltermin!
Steffen Liesegang
Autor: nnzIch möchte daran erinnern, dass das Bundesverfassungsgericht die derzeitige Regelung zur Absetzbarkeit der Krankenversicherungsbeiträge für grundgesetzwidrig erklärt hat. Dem Gesetzgeber wurde auferlegt, bis spätestens 2010 eine Neuregelung zu erlassen.
Nun würde ich mich als Gesetzgeber in Grund und Boden schämen, wenn ich eine solche Ohrfeige vom Bundesverfassungsgericht bekommen hätte. Ich würde das entsprechende Gesetz schnellstmöglich ändern. Aber ich bin ja nicht Steinmeier & Co. Den jetzigen Vizekanzler und Möchtegernkanzler 2009 stört es ganz und gar nicht, ein weiteres Jahr einen Verfassungsverstoß der Regierenden zu fordern.
Der Vizekanzler darf die Verfassung missachten, aber wehe ich fahre um 3:00 Uhr nachts mit 60 km/h durch ein menschenleeres Dorf oder verpasse gar einen Steuerzahltermin!
Steffen Liesegang
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
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