Di, 07:24 Uhr
09.07.2002
nnz-Forum: Ungereimtheiten
Nordhausen (nnz). Die Bürgerinitiative (BI) Rettung der Goldenen Aue reagiert auf die Äußerungen Dietrich Beyse (CDU). nnz veröffentlicht die Meinung der BI im Forum.
Das geplante Industriegebiet lag laut RROP (Regionaler Raumordnungsplan) von 98 im Überschwemmungsgebiet. Somit bestand bei Planungsbeginn 1998 ein absolutes Bauverbot. Das Bauverbot in einem solchen Gebiet gilt, hat der Wirtschaftsdezent Dietrich Beyse in seinem Statement vom 04.07. deutlich bestätigt. Welch glücklicher Umstand: im Januar 2001, also über 3 Jahre, nachdem die Planungen begannen, wurde die Fläche, da sich Gesetzlichkeiten geändert haben, aus diesem Bauverbot herausgenommen. Nun endet das Überschwemmungsgebiet haarscharf südlich, an der B 80. Voraus gingen dieser Änderung natürlich umfangreiche Berechnungen von Ingenieurbüros. Auffällig ist in diesem Zusammenhang, daß viele GI bzw. GE-Flächen der Stadt Nordhausen, siehe Darre, nun ebenfalls nicht mehr als Überschwemmungsgebiet gelten, obwohl der RROP 98 etwas anderes aussagt.
Verwirrend für uns eigentlich, das die besten Alternativstandorte wie das Gebiet Werther weiterhin teilweise Überschwemmungsgebiet geblieben sind. Wir werden uns aber davor hüten, hier Mutmaßungen anzustellen. Eine Meinung dazu kann sich ein mündiger Bürger sicherlich selbst bilden. Wir ziehen allerdings hochachtungsvoll unseren Hut vor der Weisheit oder sollte man evtl. besser sagen den hellseherischen Fähigkeiten des Planungsverbandes, denn dieser überplante ja bereits 1998 eine Fläche, für die absolutes Bauverbot galt.
Der offizielle Raumordnungsplan ist übrigens auch die Quelle, auf die sich die BI stützte und dieser Plan liegt momentan unverändert auch öffentlich als Bestandteil des B-Plan-Entwurfes innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Auslegung im Bauamt der Stadt Nordhausen aus. Man muss sich an dieser Stelle fragen, welches Spiel der Planungsverband spielt? Wenn Kartenmaterial falsch oder unzureichend gekennzeichnet als Nachweiß für diese Planung dem Bürger vorgelegt wird, müssen wir die Richtigkeit der kompletten Auslegung anzweifeln. Was und vor allem wem kann man dann noch glauben?
Ein JA ist ein ja und ein NEIN ist ein nein so Beyse. So sollte doch Herr Beyse öffentlich auch erklären, wie das eindeutige JA bzgl. eines Gleisanschlusses in der Alternativstandortprüfung zu werten ist? Ebenso sollte Herr Beyer öffentlich erklären, wie ein JA zu Erweiterungsmöglichkeiten des Industriegebietes zu verstehen sind? Die Alternativstandortprüfung hätte unserer Meinung nach von einem unabhängigen Planungsbüro erarbeitet werden müssen und nicht vom beauftragten Planungsbüro das für die Planungen des Industriestandortes bezahlt wird. Wir werden daher weiterhin intensiv die ausgelegten Unterlagen prüfen und es zeichnet sich ab, daß wir noch mehr Ungereimtheit finden werden. Dies sollten auch alle anderen, die ihre uneingeschränkte Solidarität mit dieser Planung immer wieder öffentlich bekunden, statt andere, die noch deutlichen Klärungsbedarf sehen, zu diskreditieren. Verantwortungsbewusst sind diejenigen, die einen wasserfesten B-Plan fordern, der nicht durch eine Normenkontrollklage zu Fall gebracht werden kann. Denn es geht wirklich um die Schaffung von Arbeitsplätzen, die real entstehen, allein dieses Gebiet als Hoffnungsträger hoch zu stilisieren und Ihr Recht durchzusetzen, schafft keinen einzigen Arbeitsplatz!
Bürgerinitiative Rettung der Goldenen Aue
Autor: nnzDas geplante Industriegebiet lag laut RROP (Regionaler Raumordnungsplan) von 98 im Überschwemmungsgebiet. Somit bestand bei Planungsbeginn 1998 ein absolutes Bauverbot. Das Bauverbot in einem solchen Gebiet gilt, hat der Wirtschaftsdezent Dietrich Beyse in seinem Statement vom 04.07. deutlich bestätigt. Welch glücklicher Umstand: im Januar 2001, also über 3 Jahre, nachdem die Planungen begannen, wurde die Fläche, da sich Gesetzlichkeiten geändert haben, aus diesem Bauverbot herausgenommen. Nun endet das Überschwemmungsgebiet haarscharf südlich, an der B 80. Voraus gingen dieser Änderung natürlich umfangreiche Berechnungen von Ingenieurbüros. Auffällig ist in diesem Zusammenhang, daß viele GI bzw. GE-Flächen der Stadt Nordhausen, siehe Darre, nun ebenfalls nicht mehr als Überschwemmungsgebiet gelten, obwohl der RROP 98 etwas anderes aussagt.
Verwirrend für uns eigentlich, das die besten Alternativstandorte wie das Gebiet Werther weiterhin teilweise Überschwemmungsgebiet geblieben sind. Wir werden uns aber davor hüten, hier Mutmaßungen anzustellen. Eine Meinung dazu kann sich ein mündiger Bürger sicherlich selbst bilden. Wir ziehen allerdings hochachtungsvoll unseren Hut vor der Weisheit oder sollte man evtl. besser sagen den hellseherischen Fähigkeiten des Planungsverbandes, denn dieser überplante ja bereits 1998 eine Fläche, für die absolutes Bauverbot galt.
Der offizielle Raumordnungsplan ist übrigens auch die Quelle, auf die sich die BI stützte und dieser Plan liegt momentan unverändert auch öffentlich als Bestandteil des B-Plan-Entwurfes innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Auslegung im Bauamt der Stadt Nordhausen aus. Man muss sich an dieser Stelle fragen, welches Spiel der Planungsverband spielt? Wenn Kartenmaterial falsch oder unzureichend gekennzeichnet als Nachweiß für diese Planung dem Bürger vorgelegt wird, müssen wir die Richtigkeit der kompletten Auslegung anzweifeln. Was und vor allem wem kann man dann noch glauben?
Ein JA ist ein ja und ein NEIN ist ein nein so Beyse. So sollte doch Herr Beyse öffentlich auch erklären, wie das eindeutige JA bzgl. eines Gleisanschlusses in der Alternativstandortprüfung zu werten ist? Ebenso sollte Herr Beyer öffentlich erklären, wie ein JA zu Erweiterungsmöglichkeiten des Industriegebietes zu verstehen sind? Die Alternativstandortprüfung hätte unserer Meinung nach von einem unabhängigen Planungsbüro erarbeitet werden müssen und nicht vom beauftragten Planungsbüro das für die Planungen des Industriestandortes bezahlt wird. Wir werden daher weiterhin intensiv die ausgelegten Unterlagen prüfen und es zeichnet sich ab, daß wir noch mehr Ungereimtheit finden werden. Dies sollten auch alle anderen, die ihre uneingeschränkte Solidarität mit dieser Planung immer wieder öffentlich bekunden, statt andere, die noch deutlichen Klärungsbedarf sehen, zu diskreditieren. Verantwortungsbewusst sind diejenigen, die einen wasserfesten B-Plan fordern, der nicht durch eine Normenkontrollklage zu Fall gebracht werden kann. Denn es geht wirklich um die Schaffung von Arbeitsplätzen, die real entstehen, allein dieses Gebiet als Hoffnungsträger hoch zu stilisieren und Ihr Recht durchzusetzen, schafft keinen einzigen Arbeitsplatz!
Bürgerinitiative Rettung der Goldenen Aue
Anmerkung der nnz-Redaktion: Die im nnz-Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor. |
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
Kommentare
Bisher gibt es keine Kommentare.
Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.