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Do, 09:59 Uhr
16.10.2008

Personalrat lenkt ein

Unter der Überschrift „Wer krank ist, wird bestraft“, hatte die nnz über Kriterien der leistungsorientierten Bezahlung und deren unterschiedlicher Umsetzung in öffentlichen Verwaltungen berichtet. Jetzt gibt es eine Reaktion aus dem Rathaus...


Zum Fakt: Wer als Mitarbeiter der Nordhäuser Stadtverwaltung länger als zwei Wochen krank ist, der erhält Abzüge bei der leistungsorientierten Bezahlung. Noch in dieser Woche hatte Bürgermeister Jendricke (SPD) in der nnz diese Regelung verteidigt. Fakt ist auch, der Personalrat der Verwaltung hatte diese Vereinbarung unterschrieben und damit ausdrücklich befürwortet. Nun, nach dem das Handeln der Arbeitnehmervertretung in der nnz öffentlich gemacht wurde, gibt es ein Umschwenken.

„Die bisherige Regelung zur leistungsorientierten Bezahlung gilt immer bis zum Ende eines Jahres. Sie wird verlängert, wenn kein Änderungsbedarf besteht, sollte dies der Fall sein, können beide Seiten die Dienstvereinbarung kündigen“, erläutert die bisherige Vorsitzende des Personalrates, Andrea Radtke in einer Stellungnahme.

Radtke verweist darauf, daß ein Veränderungsbedarf dem Personalrat bisher aus der Belegschaft nicht signalisiert worden sei. Das allerdings mutet als Aussage schon mehr als abenteuerlich an. Dass die durchaus vorhandene Unzufriedenheit unter der Belegschaft nicht artikuliert wurde, hängt vielleicht auch mit dem Vertrauensverhältnis zwischen Belegschaft und deren Vertretung zusammen. Der Blick aus dem Rathaus in Richtung Landratsamt, der sonst immer öffentlich gemacht wird, hätte gezeigt, daß eine Arbeitnehmervertretung auch anders handeln kann.

Jetzt also plötzlich das Umschwenken im Personalrat: Zitat: „Trotzdem wird der Personalrat jetzt der Spitze des Rathauses vorschlagen, dass es krankheitsbedingte Abschläge erst nach sechs Wochen geben wird – also erst nach Ablauf des Zeitraumes der gesetzlich verankerten Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.“

Man wird gespannt sein, ob das in den anstehenden Verhandlungen durchgesetzt werden kann. Und man wird genauso gespannt sein, warum die Vertretung der Arbeitnehmer ein Jahr zum Umdenken benötigte und aus welchen Motiven heraus vor einem Jahr die jetzt noch gültige Dienstvereinbarung unterschrieben wurde.
Peter-Stefan Greiner
Autor: nnz

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