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Fr, 07:22 Uhr
10.10.2008

Eine Behörde - zwei Dienstleistungen

Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Dezember 2007 entschieden hat, dass eine „Hartz IV - Verwaltung“ in Form von Arbeitsgemeinschaften wie in Nordhausen grundgesetzeswidrig ist, hat sich der Nordhäuser Kreistag für die Zukunft positioniert.


Die FDP stellte den Antrag, den Landrat zu beauftragen, sich dafür einzusetzen, dass auch nach 2010 durch den Landkreis Aufgaben im Bereich des SGB II wahrgenommen werden können. "Im Interesse der betroffenen Bürger wollen wir Hilfe und Förderung aus einer Hand“, begründete die Fraktionsvorsitzende Franka Hitzing den Antrag.

Sollte der Landkreis nicht rechtzeitig die Finanzierung dieser Aufgaben sicherstellen, müssen die betroffenen Bürger in Zukunft bei zwei Behörden ihre Anträge auf Leistungen stellen. Es kann nicht im Interesse der betroffenen Bürger liegen, die Anzahl der Anträge und Nachweise zu verdoppeln! Die Nähe zum Bürger und die Vernetzung von Hilfen vor Ort sind durch die kommunale Wahrnehmung der Aufgaben besser abgesichert und auf Probleme kann einfach schneller reagiert werden. Der Kreistag folgte diesem Antrag einstimmig.
Autor: nnz

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