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Do, 09:17 Uhr
04.07.2002

Prüfkriterien nicht interpretierbar

Nordhausen (nnz). Das „Nein“ eines Gutachtens zu den elf potentiellen Alternativ-Standorten für den Industriepark in der „Goldenen Aue“ ist nicht das Ergebnis subjektiver Einschätzungen. Das hat jetzt Nordhausens Wirtschaftsdezernent Dietrich Beyse (CDU) erklärt. Beyse reagiert damit auf den Beitrag der nnz „Wer hat die besten Experten?“


„Bei der Prüfung, ob auf den anderen Standorten ein Industriepark gebaut werden darf, spielen verschiedene Kriterien eine Rolle. Alle Kriterien ergeben sich aus Verordnungen und Gesetzen. Damit sind sie objektiv. Und damit bleibt kein Platz für subjektive Bewertungen beziehungsweise Auslegungen, bleibt kein Platz für Ermessens-Spielräume. Es geht um festgeschriebene Meterzahlen, wie zum Beispiel beim Abstand zur nächsten Wohnbebauung. Oder es geht um klare Ja- oder Nein-Entscheidungen“, sagte Beyse im nnz-Gespräch.

Eine solche Ja- oder Nein- Entscheidung erläutert Beyse am Beispiel der Lage in einem Überschwemmungsgebiet: „Überschwemmungsgebiete werden vom Landesverwaltungsamt festgelegt. Das ist vergleichbar und eindeutig wie bei Naturschutzgebieten: Entweder gehört ein Geländeabschnitt dazu oder nicht. Und das Gebiet in der Goldenen Aue liegt - mit Blick auf die Investorenwerbung muss man sagen: Gott sei Dank - nicht drin.“ Denn Überschwemmungsgebiet bedeute: Absolutes Bauverbot. Beyse: „Das allerdings nicht zum Schutz der unmittelbar Bebauung vor dem Wasser, sondern praktisch umgekehrt: Mit dem Verbot von Bauten im Überschwemmungsgebiet soll dem Wasser auf einem ausgewählten Gebiet gerade Platz gelassen werden, sich auszubreiten. Damit es nicht angrenzende Dörfer oder Städte überflutet.“

Dass es im Geländeabschnitt für den geplanten Industriepark in der „Goldenen Aue“ Überschwemmungen gegeben haben soll, spiele aus diesem Grund keine Rolle.
Autor: nnz

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