Mi, 07:11 Uhr
03.07.2002
Warum gegen Korruptionsregister?
Nordhausen (nnz). Im Zusammenhang mit dem vorerst gescheiterten Tariftreuegesetz entwickelte die Bundesregierung den Plan eines Korruptionsregisters, das nun als eigenes Paragrafenwerk tunlichst noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden soll. Warum die Bauindustrie gegen ein solches Register ist, das versucht die nnz zu erklären.
In dem Register, zu dem nicht zuletzt die Skandalvorgänge des Kölner Klüngels Pate gestanden haben, würden Unternehmen eingetragen, die illegaler Praktiken überführt sind. Das ist dann der Fall, wenn sie durch Bestechung, Untreue, verbotene Preisabsprachen, illegale Beschäftigung, Schwarzarbeit oder illegale Exporte aufgefallen sind. Öffentliche Auftraggeber müssten in Zukunft bei allen Aufträgen über 50 000 Euro die Bewerber daraufhin überprüfen, ob sie in diesem Register gespeichert sind. Bei geringwertigen Aufträgen ist es dem Auftraggeber freigestellt, eine solche Überprüfung vorzunehmen.
Trotz eines kürzlich aufgekommenen erneuten Betrugsverdachts bei der Vergabe millionenschwerer Aufträge hält die Bauindustrie die Einführung einer solchen schwarzen Liste auf Bundesebene für absolut überflüssig. Wir bezweifeln, dass ein solches Register überhaupt notwendig ist, erklärt der Hauptgeschäftsführer des Branchenverbandes, Michael Knipper. Er hält es für rechtsstaatlich äußerst bedenklich, das bislang personenbezogene Strafrecht aufzugeben und Beamte nach individuellem Ermessen über den Ausschluss ganzer Firmen entscheiden zu lassen. Zwar dürfe der Eintrag eines Unternehmens in das Kataster nicht automatisch zum Ausschluss von Aufträgen führen, fordern erfahrene Ermittler. Zumal nach den bisherigen Plänen die betroffenen Unternehmen nach drei Jahren automatisch aus dem Register gelöscht werden.
Die Bauindustrie bemängelt zudem, dass schon der bloße Verdacht auf illegale Praktiken für den Eintrag ausreichend und ein Straf- oder Bußgeldverfahren nicht zwingend sei. Der Bundesverband der deutschen mittelständischen Dienstleistungswirtschaft apostrophiert das geplante Korruptionsregister deshalb auch als Schritt in den Willkürstaat. Wenn in Firmen Straftaten begangen werden, ahnde sie die Justiz. Eine faktisch zusätzliche Sanktionsmöglichkeit durch die Verwaltung sei unakzeptabel.
Autor: nnzIn dem Register, zu dem nicht zuletzt die Skandalvorgänge des Kölner Klüngels Pate gestanden haben, würden Unternehmen eingetragen, die illegaler Praktiken überführt sind. Das ist dann der Fall, wenn sie durch Bestechung, Untreue, verbotene Preisabsprachen, illegale Beschäftigung, Schwarzarbeit oder illegale Exporte aufgefallen sind. Öffentliche Auftraggeber müssten in Zukunft bei allen Aufträgen über 50 000 Euro die Bewerber daraufhin überprüfen, ob sie in diesem Register gespeichert sind. Bei geringwertigen Aufträgen ist es dem Auftraggeber freigestellt, eine solche Überprüfung vorzunehmen.
Trotz eines kürzlich aufgekommenen erneuten Betrugsverdachts bei der Vergabe millionenschwerer Aufträge hält die Bauindustrie die Einführung einer solchen schwarzen Liste auf Bundesebene für absolut überflüssig. Wir bezweifeln, dass ein solches Register überhaupt notwendig ist, erklärt der Hauptgeschäftsführer des Branchenverbandes, Michael Knipper. Er hält es für rechtsstaatlich äußerst bedenklich, das bislang personenbezogene Strafrecht aufzugeben und Beamte nach individuellem Ermessen über den Ausschluss ganzer Firmen entscheiden zu lassen. Zwar dürfe der Eintrag eines Unternehmens in das Kataster nicht automatisch zum Ausschluss von Aufträgen führen, fordern erfahrene Ermittler. Zumal nach den bisherigen Plänen die betroffenen Unternehmen nach drei Jahren automatisch aus dem Register gelöscht werden.
Die Bauindustrie bemängelt zudem, dass schon der bloße Verdacht auf illegale Praktiken für den Eintrag ausreichend und ein Straf- oder Bußgeldverfahren nicht zwingend sei. Der Bundesverband der deutschen mittelständischen Dienstleistungswirtschaft apostrophiert das geplante Korruptionsregister deshalb auch als Schritt in den Willkürstaat. Wenn in Firmen Straftaten begangen werden, ahnde sie die Justiz. Eine faktisch zusätzliche Sanktionsmöglichkeit durch die Verwaltung sei unakzeptabel.

