Mo, 14:23 Uhr
22.09.2008
Vollmacht und Verfügung
Mit einer interessanten Veranstaltung wartet die Kreisvolkshochschule in der kommenden Woche auf. Vor allem junge Leute sollen angesprochen werden...
Es geht um die Themen Vollmachten, Patientenverfügungen und Organspenderpass. Mit dem Vortrag sollen vor allem junge Leute angesprochen und dazu angeregt werden, sich mit diesen Fragen auseinandersetzen.
Jeder Bürger hat ein Recht auf Selbstbestimmung. Wer aber denkt schon, wenn es ihm gut geht, daran, dass sich von heute auf morgen aufgrund widriger Umstände alles ändern kann? Nach heutiger Rechtslage sind Familienangehörige nicht automatisch in der Lage, für Verwandte (Eltern, Großeltern, Geschwister) rechtsverbindlich zu handeln. In solchen Fällen schafft dann eine erlassene Vollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung die erforderliche Rechtssicherheit.
In der Informationsveranstaltung werden die gegebenen Möglichkeiten erläutert und ihre Unterschiede dargestellt. Muster und Formulierungsvorschläge werden zudem angeboten. Der Vortag beginnt am 25. September um 17 Uhr in der Kreisvolkshochschule Nordhausen, Grimmelallee 60. Weitere Veranstaltungen werden in Nordhausen, Heringen, Bleicherode und Ellrich durchgeführt. Die Termine sind im Programmheft der Kreisvolkshochschule und im Internet (www.vhs-nordhausen.de) veröffentlicht. Eine vorherige Anmeldung ist wünschenswert. Die Veranstaltungen stehen allen Altersgruppen offen. (Weitere Infos unter Tel. 03631/6 09 10.)
Autor: nnzEs geht um die Themen Vollmachten, Patientenverfügungen und Organspenderpass. Mit dem Vortrag sollen vor allem junge Leute angesprochen und dazu angeregt werden, sich mit diesen Fragen auseinandersetzen.
Jeder Bürger hat ein Recht auf Selbstbestimmung. Wer aber denkt schon, wenn es ihm gut geht, daran, dass sich von heute auf morgen aufgrund widriger Umstände alles ändern kann? Nach heutiger Rechtslage sind Familienangehörige nicht automatisch in der Lage, für Verwandte (Eltern, Großeltern, Geschwister) rechtsverbindlich zu handeln. In solchen Fällen schafft dann eine erlassene Vollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung die erforderliche Rechtssicherheit.
In der Informationsveranstaltung werden die gegebenen Möglichkeiten erläutert und ihre Unterschiede dargestellt. Muster und Formulierungsvorschläge werden zudem angeboten. Der Vortag beginnt am 25. September um 17 Uhr in der Kreisvolkshochschule Nordhausen, Grimmelallee 60. Weitere Veranstaltungen werden in Nordhausen, Heringen, Bleicherode und Ellrich durchgeführt. Die Termine sind im Programmheft der Kreisvolkshochschule und im Internet (www.vhs-nordhausen.de) veröffentlicht. Eine vorherige Anmeldung ist wünschenswert. Die Veranstaltungen stehen allen Altersgruppen offen. (Weitere Infos unter Tel. 03631/6 09 10.)

