Fr, 12:40 Uhr
28.06.2002
Lückenlose Aufklärung gefordert
Nordhausen (nnz). Nach der Aufhebung der Immunität von SPD-Bundestagsabgeordneten Eckhard Ohl meldet sich nun die CDU des Landkreises Nordhausen zu Wort. Sie fordert unter anderem eine lückenlose Aufklärung der Vorwürfe.
Die Mitglieder des Präsidiums des CDU Kreisvorstandes fordern lückenlose Aufklärung zu der in den Medien geschilderten Strafanzeige gegen den Bundestagsabgeordneten und Kandidaten Ohl (SPD). Die im Zusammenhang mit den staatsanwaltschaftlichen Ermittelungen erhobenen Vorwürfe des Betruges bei dem gescheiterten Bau eines Altenheimes müssen vor allem schnell und zügig geklärt werden, um von vornherein jeden Anschein von Vertuschung zu vermeiden, so CDU-Kreisvorsitzender Dr. Klaus Zeh.
Jede Form von Gerüchten und Halbwahrheiten schadet dem Ansehen von Politik und ist somit auch einer guten Wahlbeteiligung nicht dienlich. Daher sollte Herr Ohl (SPD) noch vor den Bundestagswahlen sofort und aktiv an der Aufklärung des Sachverhaltes beitragen. Die Öffentlichkeit und die Wählerinnen und Wähler haben ein Recht auf umfassende Information zu den Betrugsvorwürfen. Dennoch betont das Präsidium: Auch für Ohl muss bis zum Beweis des Gegenteils die Unschuldsvermutung gelten.
Autor: nnzDie Mitglieder des Präsidiums des CDU Kreisvorstandes fordern lückenlose Aufklärung zu der in den Medien geschilderten Strafanzeige gegen den Bundestagsabgeordneten und Kandidaten Ohl (SPD). Die im Zusammenhang mit den staatsanwaltschaftlichen Ermittelungen erhobenen Vorwürfe des Betruges bei dem gescheiterten Bau eines Altenheimes müssen vor allem schnell und zügig geklärt werden, um von vornherein jeden Anschein von Vertuschung zu vermeiden, so CDU-Kreisvorsitzender Dr. Klaus Zeh.
Jede Form von Gerüchten und Halbwahrheiten schadet dem Ansehen von Politik und ist somit auch einer guten Wahlbeteiligung nicht dienlich. Daher sollte Herr Ohl (SPD) noch vor den Bundestagswahlen sofort und aktiv an der Aufklärung des Sachverhaltes beitragen. Die Öffentlichkeit und die Wählerinnen und Wähler haben ein Recht auf umfassende Information zu den Betrugsvorwürfen. Dennoch betont das Präsidium: Auch für Ohl muss bis zum Beweis des Gegenteils die Unschuldsvermutung gelten.

