Fr, 07:12 Uhr
12.09.2008
nnz-Forum: Mich schüttelt es
Unter der Überschrift Kinderskelette gefunden berichtete die nnz gestern über den Fortgang der archäologischen Grabungen am Rathaus. Dazu die Meinung eines nnz-Lesers...
Mich schüttelt es bei Nachricht und Bild. Natürlich, jeder Mensch schätzt sich selbst ein. Subjektivität kann täuschen. Niemand springt über den eigenen Schatten. Dennoch: Die vor sich hin grinsende Frau Beck hat als bemüht angehende Wissenschaftlerin Argumente auf ihrer Seite. Sie fördert ihre eigene und die Erkenntnis ihrer Tutoren und sie hat strafrechtlich nichts zu befürchten.
"Interessierte Bürgerinnen und Bürger" können sich mit archäologischer Tätigkeit "vor Ort" vertraut machen. Sie können sich ansehen, wie man unbehelligt von der zuständigen Staatsanwaltschaft verstorbene Kinder und Jugendliche "freilegt".
Das ist der forschungswissenschaftliche Begriff. Rechtswissenschaftlich sollte es heißen "Störung der Totenruhe". Nur, wen interessiert schon der §168 StGB, wenn es darum geht herauszufinden, ob eine achtjährige an Typhus oder an den Folgen einer Straftat verstorben ist? Hauptsache, die Kleine ist lange genug tot und liegt außerhalb der Kirchenmauern. Mich schüttelt\'s schon wieder.
Rainer Rodekirchen, Kleinbodungen
Autor: nnzMich schüttelt es bei Nachricht und Bild. Natürlich, jeder Mensch schätzt sich selbst ein. Subjektivität kann täuschen. Niemand springt über den eigenen Schatten. Dennoch: Die vor sich hin grinsende Frau Beck hat als bemüht angehende Wissenschaftlerin Argumente auf ihrer Seite. Sie fördert ihre eigene und die Erkenntnis ihrer Tutoren und sie hat strafrechtlich nichts zu befürchten.
"Interessierte Bürgerinnen und Bürger" können sich mit archäologischer Tätigkeit "vor Ort" vertraut machen. Sie können sich ansehen, wie man unbehelligt von der zuständigen Staatsanwaltschaft verstorbene Kinder und Jugendliche "freilegt".
Das ist der forschungswissenschaftliche Begriff. Rechtswissenschaftlich sollte es heißen "Störung der Totenruhe". Nur, wen interessiert schon der §168 StGB, wenn es darum geht herauszufinden, ob eine achtjährige an Typhus oder an den Folgen einer Straftat verstorben ist? Hauptsache, die Kleine ist lange genug tot und liegt außerhalb der Kirchenmauern. Mich schüttelt\'s schon wieder.
Rainer Rodekirchen, Kleinbodungen
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
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