Di, 07:40 Uhr
02.09.2008
Aufschlussreicher Vortrag
Mitglieder des VdK-Ortsverbandes Bleicherode und interessierte Gäste trafen sich gestern zu einem Verbandsnachmittag. Zu Beginn gab es einen sehr Interessanten Vortrag...
In dessen Mittelpunkt standen die Themen: Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung, zu dem wir als Referenten einen Fachanwalt aus Nordhausen begrüßten. Er erläuterte uns, was jeweils zu beachten sei, wofür welche Vollmacht bzw. Verfügung steht und wann man wem eine dieser erteilen sollte. Bevollmächtigt werden kann jeder, aber zu dieser Person sollte schon ein uneingeschränktes Vertrauensverhältnis bestehen.
Die Vertrauensperson sollte es auch wollen, diese Aufgabe zu erfüllen, wenn man selber nicht mehr oder vorübergehend nicht in der Lage ist, eigenständig zu entscheiden. Dabei ist es sehr wichtig, dass rechtzeitig unter Vollbesitz der geistigen und körperlichen Kräfte der eigene Wille so präzise wie möglich formuliert wird.
Dieses Schriftstück oder Schriftstücke sollen gut aufbewahrt und die Vertrauensperson muss den Aufbewahrungsort kennen und bei Erfordernis gut daran kommen. Selber sollte davon immer eine Kopie mitgeführt werden, damit im Notfall für Außenstehende der eigene Wille in der jeweiligen Situation und die Person erkennbar sind, die dann entsprechende Entscheidungen treffen darf und soll.
Für alle Teilnehmer war es sehr interessant, gestellte Fragen wurden sofort verständlich beantwortet. Mit Beifall wurde dem Referenten für seine Ausführungen gedankt. Anschließend gab es Kaffee und Kuchen sowie die begehrten Lose der Lotterie Glückspilz.
Bernadette Buchardt
Autor: nnzIn dessen Mittelpunkt standen die Themen: Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung, zu dem wir als Referenten einen Fachanwalt aus Nordhausen begrüßten. Er erläuterte uns, was jeweils zu beachten sei, wofür welche Vollmacht bzw. Verfügung steht und wann man wem eine dieser erteilen sollte. Bevollmächtigt werden kann jeder, aber zu dieser Person sollte schon ein uneingeschränktes Vertrauensverhältnis bestehen.
Die Vertrauensperson sollte es auch wollen, diese Aufgabe zu erfüllen, wenn man selber nicht mehr oder vorübergehend nicht in der Lage ist, eigenständig zu entscheiden. Dabei ist es sehr wichtig, dass rechtzeitig unter Vollbesitz der geistigen und körperlichen Kräfte der eigene Wille so präzise wie möglich formuliert wird.
Dieses Schriftstück oder Schriftstücke sollen gut aufbewahrt und die Vertrauensperson muss den Aufbewahrungsort kennen und bei Erfordernis gut daran kommen. Selber sollte davon immer eine Kopie mitgeführt werden, damit im Notfall für Außenstehende der eigene Wille in der jeweiligen Situation und die Person erkennbar sind, die dann entsprechende Entscheidungen treffen darf und soll.
Für alle Teilnehmer war es sehr interessant, gestellte Fragen wurden sofort verständlich beantwortet. Mit Beifall wurde dem Referenten für seine Ausführungen gedankt. Anschließend gab es Kaffee und Kuchen sowie die begehrten Lose der Lotterie Glückspilz.
Bernadette Buchardt

